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Beratung zu Videoüberwachung im öffentlichen Raum durch Private

Medienmitteilung

Der Stadtrat hat den Entwurf für eine Teilrevision der Datenschutzverordnung verabschiedet. Er setzt damit die Anliegen einer Motion um. Die Vorlage ergänzt die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten im Zusammenhang mit der Videoüberwachung im öffentlichen Raum durch Private. Die Teilrevision geht in den Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung.

11. September 2019

Eine 2017 eingereichte Motion des Gemeinderats zur Videoüberwachung im öffentlichen Raum fordert, dass der oder die Datenschutzbeauftragte der Stadt Zürich auf Anfrage private Personen beraten kann, die eine Videoüberwachung installieren wollen, vorausgesetzt diese betrifft den öffentlichen Raum (GR Nr. 2017/63). Die Datenschutzstelle soll auch auf Reklamationen reagieren und über allfälliges Fehlverhalten in diesem Zusammenhang aufklären können.

Der Datenschutzbeauftragte hat bisher betreffend Videoüberwachung durch Privatpersonen keine Aufgaben oder Befugnisse. Die vorgesehene Ergänzung der bestehenden Datenschutzverordnung schafft die rechtliche Grundlage für eine zusätzliche Beratungsfunktion im öffentlichen Interesse. Privatpersonen erhalten mit der neuen Bestimmung keinen Anspruch auf weiterführende Dienstleistungen der städtischen Datenschutzstelle

Im Rahmen der Teilrevision aktualisiert und korrigiert der Stadtrat veraltete Rechtsgrundlagen, auf die die Datenschutzverordnung verweist. Der Stadtrat setzt die Änderungen nach dem Beschluss des Gemeinderats in Kraft.

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