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Stadt erwirbt Liegenschaft im Gebiet «Dunkelhölzli»

Medienmitteilung

Damit das Projekt «Gartenareal Dunkelhölzli» weiterentwickelt werden kann, erwirbt der Stadtrat mit einem Dringlichkeitsbeschluss die Liegenschaft Salzweg 50–54. Er hat dafür 2,46 Millionen Franken bewilligt.

9. Dezember 2020

Mit dem Projekt «Gartenareal Dunkelhölzli» will die Stadt im Quartier Altstetten neue Flächen für Kleingärten und für gemeinschaftliches Gärtnern schaffen. Mitten im Areal, das dafür vorgesehen ist, liegt als einzige nicht-städtische Parzelle das Grundstück einer ehemaligen Gärtnerei. Im Frühling hatte der Eigentümer dieses zum Verkauf ausgeschrieben, im September liess er einen Kaufvertrag öffentlich beurkunden. Da sich das Grundstück in der Erholungszone befindet, steht der Stadt ein gesetzliches Vorkaufsrecht zu, das sie bis zum 25. Dezember 2020 ausüben muss. Der Stadtrat hat nun für den Kauf eine Investition ins Finanzvermögen von 2,46 Millionen Franken dringlich bewilligt. Die Liegenschaft soll im nächsten Jahr ins Verwaltungsvermögen von Grün Stadt Zürich (GSZ) übertragen werden, wofür dann ein Gemeinderatsbeschluss nötig wird.

Sachliche und zeitliche Dringlichkeit gegeben

Auf der Parzelle stehen heute ein Einfamilienhaus und sieben Gewächshäuser. Gemäss Raumplanungsgesetz kann das Wohnhaus abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt werden, während bauliche Änderungen an den Gewächshäusern oder deren Abbruch und Wiederaufbau nicht zulässig sind. Dank dem Erwerb können Infrastrukturbauten wie Lager- oder Gemeinschaftsräume erstellt werden, ohne dass fruchtbare Gartenflächen dafür aufgegeben werden müssen. Die Gewächshäuser der ehemaligen Gärtnerei können für die Setzlingsanzucht, die Produktion von wärmeliebenden Gemüsesorten oder für die Lagerung und Verarbeitung der Ernte genutzt werden.

Gemäss Gemeindeordnung ist für Liegenschaftenkäufe mit einem Verkehrswert von über 2 Millionen Franken der Gemeinderat zuständig, doch kann der Stadtrat solche Käufe beschliessen, wenn sie keinen Aufschub dulden. Voraussetzung ist, dass sie sowohl sachlich als auch zeitlich dringlich sind. Beides ist hier gegeben: Einerseits kann mit der Arrondierung des städtischen Eigentums eine Lücke im Gebiet «Dunkelhölzli» geschlossen und die Freiraumversorgung gesichert werden, die der kommunale Richtplan vorsieht. Darin ist das Gebiet erwähnt mit dem Eintrag «Freiraum mit besonderer Erholungsfunktion geplant». Andererseits muss das Vorkaufsrecht bis zum 25. Dezember 2020 ausgeübt werden, was es verunmöglicht, das Geschäft fristgerecht im Gemeinderat zu behandeln. 

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