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Coronavirus: Wirtschaftliche Unterstützung an Betroffene

Medienmitteilung

Die vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen zur Eindämmung der Weiterverbreitung des Coronavirus haben einschneidende Konsequenzen auf zahlreiche Unternehmen, Institutionen, ihre Mitarbeitenden sowie auf Selbständigerwerbende. Der Stadtrat hat beschlossen, für betroffene KMU, Institutionen und Einzelpersonen zu Bund und Kanton subsidiäre Unterstützungsmassnahmen zu prüfen und in die Wege zu leiten.

19. März 2020

Der Bundesrat und der Regierungsrat haben erste wirtschaftliche Unterstützungsmassnahmen für Betroffene in Aussicht gestellt. Die übergeordnet wichtigsten Instrumente betreffen die rasch wirksame Kurzarbeitsentschädigung (Zugang stark vereinfacht) sowie verbürgte Bankkredite zur Aufrechthaltung einer genügenden Liquidität.

Der Stadtrat hat entschieden, dass er Betroffene mit ergänzenden und subsidiären Massnahmen unterstützen will. Er verfügt mit Art. 50 seines Geschäftsreglements über ein Dringlichkeits- und Notrecht. Das gibt ihm in Notlagen die Berechtigung, rasch adäquate Entscheidungen ausserhalb der ordentlichen Kompetenzen zu treffen.

Erste Unterstützungs-Initiativen der Stadt bereits lanciert

Generell stark betroffen sind aktuell der Kultur- und Kreativwirtschaftsbereich, das publikumsorientierte Gewerbe (Gastronomie, Veranstaltungen, Non-Food-Detailhandel, personenbezogene Dienstleistungen), das produzierende Gewerbe (Handwerk, Reparatur), Sport und Tourismus, aber auch soziale Einrichtungen wie Kitas. Die Stadt steht vereinzelt in einem direkten Vertragsverhältnis mit Betroffenen, zum Beispiel als Vermieterin oder als Leistungsnehmerin. Der Stadtrat ist hier bereit, mit kulantem Verhalten gezielt und unkompliziert kurzfristige Unterstützung gewähren.

Es gibt bereits verschiedene Initiativen der Stadt Zürich, wie konkret im Sinne von Sofortmassnahmen unterstützt werden kann, beispielsweise bei Kitas, die aufgrund der aktuell erschwerten Bedingungen in finanzielle Schwierigkeiten kommen, oder für Mieterinnen und Mieter von städtischen Gewerbe-Liegenschaften. Kulturinstitutionen, die von der Stadt Zürich einen mehrjährigen Betriebsbeitrag zugesichert haben, können im Fall von Liquiditätsengpässen eine zeitlich vorgezogene Auszahlung der in diesem Jahr budgetierten und bewilligten Beiträge beantragen. Es sind keine Beitragskürzungen für nicht erbrachte Leistungen (Veranstaltungen, die infolge des Coronavirus abgesagt werden müssen) vorgesehen.

Wirtschaftliche Massnahmen: Konkrete Unterstützung wird erhoben

Der Stadtrat wird zudem eine Liste weiterer möglicher wirtschaftlicher Massnahmen erstellen, um die erwarteten finanziellen Folgen auf den Finanzhaushalt abschätzen zu können. Städtische Organisationseinheiten sind teilweise ebenso betroffen von der aktuellen Notlage wie private Einrichtungen. Aufgrund dieser Zusammenstellung wird der Stadtrat in Kenntnis der übergeordneten Massnahmen des Bundes und des Kantons über die konkreten Unterstützungen für Betroffene entscheiden.

Ergänzend sollen in Absprache mit dem Kanton und den allenfalls betroffenen Departementen weitere, subsidiäre Massnahmen geprüft werden, die allenfalls auch neue Rechtserlasse bedürfen. Im Fokus solcher Massnahmen steht vorab die Unterstützung von Personen in bescheidenen Einkommensverhältnissen, deren Situation sich durch die Corona-Krise zusätzlich verschärft hat.

Der Regierungsrat hat zur Kulanz bei Rechnungen aufgerufen. Der Stadtrat begrüsst dies und die weiteren Vorschläge des Regierungsrats. Er wird die konkrete Umsetzung prüfen.

Massnahmen im Steuerbereich für Bevölkerung und Unternehmen

Der Kanton Zürich hat die ordentliche Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2019 für Natürliche Personen vom 31. März auf den 31. Mai 2020 verlängert. Dies soll aufgrund der Lage stark belastete Familien und Einzelpersonen unterstützen. Unternehmen, die wegen der Auswirkungen des Coronavirus mit Verlusten oder natürliche Personen, die mit Einkommenseinbussen rechnen, können eine Anpassung der provisorischen Steuerrechnungen der Staats- und Gemeindesteuern verlangen.

Bei definitiven Steuerrechnungen ist eine Stundung möglich: Unternehmen und natürliche Personen, zum Beispiel Selbständigerwerbende, die wegen der Auswirkungen des Coronavirus die fälligen definitiven Steuerrechnungen derzeit nicht bezahlen können, können eine Erstreckung der üblichen Zahlungsfrist oder Ratenzahlungen verlangen. Bei der direkten Bundessteuer können auch provisorische Rechnungen gestundet werden. Zuständig für die Staats- und Gemeindesteuer ist das Steueramt der Stadt Zürich, für die direkte Bundessteuer das kantonale Steueramt. Die Schalter des Kundendienstes sind bis auf weiteres geschlossen. Für Fragen oder Gesuche ist das Steueramt der Stadt Zürich telefonisch erreichbar.

Unterstützung für selbständig Erwerbende oder Angestellte im Stundenlohn

Vor allem selbständig Erwerbende oder Angestellte im Stundenlohn sind derzeit mit massiven oder gar vollständigen Einkommenseinbussen konfrontiert. Viele sind unmittelbar in ihrer Existenz bedroht. Für sie besteht die Möglichkeit, wirtschaftliche Sozialhilfe zu beantragen und so ihren Lebensunterhalt weiter sichern zu können. Die fünf Sozialzentren der Stadt Zürich sind weiterhin geöffnet und bieten Unterstützung und Hilfe.

Wohin können sich Betroffene Unternehmen wenden?

Unternehmen finden auf der laufend ergänzten Website www.stadt-zuerich.ch/coronavirus (Bereich «Unternehmen») Informationen betreffend offenen Fragen oder Unterstützungsmöglichkeiten.

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