In der Erfolgsrechnung schlagen insbesondere nicht vorhersehbare Ausgaben von 31,8 Millionen Franken als Folge der Corona-Pandemie zu Buche. Davon betreffen 15,9 Millionen Franken den gegenwärtig geschätzten städtischen Anteil an den grossen Einnahmenausfällen des Zürcher Verkehrsverbunds (ZVV). Der ZVV hat eine belastbare Schätzung der durch die von Kanton und Gemeinden zu übernehmenden Kostenunterdeckung noch vor dem Rechnungsabschluss in Aussicht gestellt.
Im Weiteren sind 10 Millionen Franken auf folgende Ausgaben zurückzuführen: Den städtischen Anteil an den Ausfallentschädigungen von Bund und Kanton für von der Stadt Zürich subventionierte Kulturinstitutionen, 4 Millionen Franken auf einen Sonderbeitrag an den Verein Zürich Tourismus zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen aufgrund der Anordnungen zur Eindämmung des Coronavirus sowie 1,2 Millionen Franken auf die Corona-bedingte Verlegung der Sitzungen des Gemeinderats vom Rathaus in die Messe Zürich.
Für die angemessene Wertberichtigung von Forderungen aus ausgeschriebenen Strafbefehlen sind 2 Millionen Franken und für die Projektierung der neuen Wohnsiedlung Letzi zusätzliche 1,2 Millionen Franken nötig. Die nachträgliche Aktivierung von im Geschäftsjahr 2019 in Betrieb genommenem Verwaltungsvermögen (Hochbauten, Mobilien) führt zu planmässigen Abschreibungen von 6,5 Millionen Franken.
Aufgrund der Erhöhung der Lieferkadenz sowie die Auslösung des Optionspaketes von 40 zusätzlichen Fahrzeugen führt in der Investitionsrechnung die zu leistende Anzahlung für die Beschaffung der neuen Flexity-Trams zu Mehrausgaben von 85,8 Millionen Franken. Daraus ergeben sich tiefere Zahlungen in späteren Jahren. Weitere 6 Millionen Franken werden für die Beschaffung von zehn Hybrid-Gelenkbussen benötigt. Die erhöhte Nachfrage nach Telekommunikationsdienstleistungen aufgrund der Zunahme von Arbeiten im Home-Office führt bei ewz zu höheren Investitionen in die Telekomnetzbetreiberinfrastruktur von 2,5 Millionen Franken. Die Wasserversorgung beantragt 4,6 Millionen Franken für die Realisierung von in den Vorjahren geplanten und mit anderen Dienstabteilungen koordinierten Baustellen, den Ersatz von Trinkwasserleitungen und die Einrichtung von ausserplanmässigen Baustellen aufgrund von grösseren Rohrbrüchen und erhöhten Anforderungen an den Brandschutz.