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Verzicht auf Ausrichtung einer Einmalvergütung

Medienmitteilung

Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat auf Einmalvergütungen in Form von Reka-Rails für die Mitarbeitenden der Stadt Zürich zu verzichten. Der Gemeinderat hatte da-für im Budget 2020 3 Millionen Franken eingestellt.

23. September 2020

Der Stadtrat hat ursprünglich für 2020 als Arbeitgeberleistung einen Mobilitätsbeitrag in Form einer Beteiligung an den Kosten des öffentlichen Verkehrs oder der Velonutzung vorgesehen. Da sich dieser für das Jahr 2020 nicht wie vorgesehen realisieren liess, hat der Stadtrat die dafür benötigten Mittel in der Höhe von 9,9 Millionen Franken dem Gemeinderat für das Budgetjahr 2020 nicht beantragt.

Reka-Rails als Ersatz für Mobilitätsbeitrag

Als teilweisen Ersatz für diesen Mobilitätsbeitrag stellte der Gemeinderat im Budget 2020 einen Betrag von 3 Millionen Franken ein, der abgestuft nach Beschäftigungsgrad den städtischen Mitarbeitenden ausbezahlt werden sollte. Zusätzlich wurde der Stadtrat vom Gemeinderat mit einem Postulat (GR Nr. 2020/05) beauftragt zu prüfen, ob diese budgetierten Einmalvergütungen in Form von Reka-Rails ausgerichtet werden können.

Einmalvergütungen nicht ausrichten

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie beeinflussen auch den Finanzhaushalt der Stadt Zürich. Aus diesem Grund beantragt der Stadtrat dem Gemeinderat, auf Einmalvergütungen in Form von Reka-Rails an die städtischen Mitarbeitenden als Ersatz für den nicht eingeführten Mobilitätsbeitrag zu verzichten und den bereits erfolgten Budgetkredit von 3 Millionen Franken nicht auszuschöpfen.

Sollte der Gemeinderat entgegen diesem Antrag auf die Ausrichtung der Einmalvergütungen nicht verzichten wollen, würde der Stadtrat als Alternative eine Erhöhung des Prämienbudgets im Sinne des Personalrechts (Art. 68 Ausführungsbestimmungen Personalrecht) bevorzugen. Für das laufende Jahr hat der Gemeinderat Prämien in der Höhe von 4,6 Millionen Franken bewilligt.

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