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Mehr Flexibilität beim Altersrücktritt

Medienmitteilung

Der Stadtrat beabsichtigt, die Anstellungsbedingungen der Angestellten in der letzten Phase der Berufstätigkeit flexibler auszugestalten. Er beantragt dem Gemeinderat eine Weiterentwicklung des städtischen Personalrechts zum flexiblen Altersrücktritt.

15. Dezember 2021

Das Personalrecht soll Mitarbeitenden der Stadt Zürich neue Möglichkeiten bieten, den Altersrücktritt ab dem 60. Lebensjahr bis über die ordentliche Pensionierung individueller zu gestalten. Der Stadtrat will mit diesem Schritt dem Fachkräftemangel in verschiedenen Branchen und dem demografischen Wandel entgegenwirken und entsprechend die Anstellungsbedingungen altersspezifischer ausgestalten. Diese Flexibilisierung bedeutet, dass sich Mitarbeitende durch Teilzeitarbeit entlasten, ihr Aufgabengebiet verändern oder auch über das ordentliche Pensionierungsalter hinaus weiter beschäftigt bleiben können.

Der Stadtrat will mit dieser Flexibilisierung auch den Wissenstransfer sicherstellen und die generationenübergreifende Zusammenarbeit stärken. Gleichzeitig soll damit ein Beitrag geleistet werden, der die Gesundheit von älteren Mitarbeitenden fördert und ihre Leistungsfähigkeit erhält. Unter der Annahme, dass fünf Prozent der Mitarbeitenden zwischen 60 und 64 Jahren diese Möglichkeiten nutzen werden, rechnet die Stadt mit jährlichen Mehrkosten in der Höhe von rund 1,2 Millionen Franken.

Vorsorgeleistungen bei Reduktion sicherstellen

Das ordentliche Pensionsalter und das Leistungsziel der Pensionskasse Stadt Zürich bleiben bestehen; alle geplanten Massnahmen zur Flexibilisierung des Altersrücktritts erfolgen freiwillig. Es ist eine Weiterversicherung des bisherigen versicherten Verdienstes in der beruflichen Vorsorge vorgesehen, um Einbussen bei der Altersrente zu vermeiden. Die Weiterversicherung liegt in der Zuständigkeit der Pensionskasse Stadt Zürich und wird bei Zustimmung des Gemeinderats separat im Vorsorgereglement (VSR) geregelt.

Positive Erfahrungen aus Pilotprojekten

Die Stadt Zürich führt bereits seit 2016 bei den Verkehrsbetrieben Zürich (VBZ), im Gesundheits- und Umweltdepartement (GUD) und im Sozialdepartement (SD) je ein Pilotprojekt 66+ durch. Damit sollte das Modell des flexiblen Altersrücktritts erprobt und dem sich abzeichnenden Fachkräftemangel entgegengewirkt werden. Die Evaluation zeigte, dass die Möglichkeit der Weiterbeschäftigung vielfältige Chancen für beide Seiten – Arbeitnehmende und die Arbeitgeberin Stadt Zürich – bot: Personalengpässe liessen sich überbrücken und Wissen länger nutzen. Aufgrund dieser positiven Erfahrungen werden die Pilotprojekte bis Ende 2023 weitergeführt.

Bei einer Zustimmung des Gemeinderats zur Flexibilisierung des Altersrücktritts ist der Übergang dieser Pilotprojekte in die gesamtstädtische Regelung sichergestellt.

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