Global Navigation

Baurechtsvertrag für Parkhaus Urania soll aufgehoben werden

Medienmitteilung

Um die Eigentümerstruktur der städtischen Parkhäuser zu vereinfachen, soll der zwischen Stadt und Parking Zürich AG bestehende Baurechtsvertrag für das Parkhaus Urania vorzeitig aufgehoben werden. Das beantragt der Stadtrat dem Gemeinderat.

14. Juli 2021

Neun ihrer zehn Parkhäuser vermietet die Stadt Zürich heute an die Parking Zürich AG (PZAG), die diese bewirtschaftet; die Stadt ist Alleinaktionärin der PZAG. Für das zehnte Parkhaus, das Parkhaus Urania, besteht ein Baurechtsvertrag zwischen Stadt und PZAG, der Ende Februar 2030 abgelaufen wäre. Nun soll dieser rückwirkend auf den 1. Januar 2021 vorzeitig aufgehoben werden. Ziel ist es, die Eigentümerstruktur der städtischen Parkhäuser zu vereinfachen, mehr Transparenz zu schaffen und die Rollen von Stadt und PZAG zu klären. Die vorgesehene Heimfallentschädigung der Stadt an die PZAG beläuft sich auf 2,423 Millionen Franken. Neu soll auch das Parkhaus Urania an die PZAG vermietet werden. Deren jährliche Nettomietzins-Akontozahlungen an die Stadt erhöhen sich dadurch um 2,1 Millionen Franken auf 6,267 Millionen Franken. Zuständig für die Aufhebung des Baurechtsvertrags ist der Gemeinderat, für die Änderung des Mietvertrags der Stadtrat.

Zweitgrösstes städtisches Parkhaus

Ursprüngliche Baurechtsnehmerin für das Parkhaus Urania war die Parking Urania AG (PUAG), an der neben der Stadt auch zwei private Unternehmen beteiligt waren. Die privaten Aktionäre stiegen später wieder aus, die PUAG ging in der PZAG auf. Das Parkhaus Urania ist mit 602 Parkplätzen nach dem Parkhaus Hardau II (982 Parkplätze) das zweitgrösste der zehn städtischen Parkhäuser. 

Weitere Informationen