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Einmalzulage COVID-19 für Personal

Medienmitteilung

Der Stadtrat hat als Anerkennung für Mitarbeitende, die während der Corona-Pandemie beruflich besonders belastet waren und sind, eine Einmalzulage COVID-19 beschlossen. Der Gemeinderat hat im Budget 2021 dafür 5 Millionen Franken vorgesehen.

3. März 2021

Die Corona-Pandemie ist für viele Mitarbeitende der Stadt Zürich eine berufliche Ausnahmesituation. Vor allem Mitarbeitende im Gesundheitswesen, sowie Mitarbeitende, die weitere vitale Dienstleistungen sicherstellen, arbeiten seit Beginn der Corona-Pandemie unter hohem Druck und starker Belastung. Der Stadtrat will diesen Mitarbeitenden als Anerkennung für ihre Arbeit eine einmalige Leistungsvergütung ausrichten.

Mehr Geld für Gesundheitsberufe

In erster Linie erhalten Mitarbeitende eine Zulage, die ihre Tätigkeit unter grosser Belastung und erschwerten Bedingungen ausüben mussten und weiterhin müssen. Dazu zählen unter anderem das Arbeiten bei hohem Ansteckungsrisiko, das Leisten von zusätzlichen oder längeren Diensten im Schichtbetrieb oder die Übernahme von weiteren Aufgaben und mehr Verantwortung.

Besonders stark war und ist die Belastung der Mitarbeitenden im Stadtspital Waid und Triemli, in den Gesundheitszentren für das Alter sowie in den städtischen Gesundheitsdiensten. Der Stadtrat berücksichtigt diese Tatsache bei der Verteilung der 5 Millionen Franken, indem für Mitarbeitende des Gesundheits- und Umweltdepartements 4,32 Millionen Franken vorgesehen sind. Ebenfalls besonders berücksichtigt werden Mitarbeitende des Rettungs- und Verlegungsdienstes von Schutz & Rettung sowie Mitarbeitende im Sozialdepartement mit direkten Kundenkontakten.

Vorgesehen sind Zulagen zwischen 250 und 1500 Franken, wobei die individuelle Belastungssituation und der Beschäftigungsgrad wie auch Verteilgerechtigkeit und Verhältnismässigkeit innerhalb der Organisationen berücksichtigt werden. Für Mitarbeitende in Ausbildung ist eine Zulage in der Höhe von 200 Franken vorgesehen.

Der Stadtrat erfüllt damit eine Forderung des Gemeinderats (GR Nr. 2020/158).

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