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Stadtrat lehnt Volksinitiative «Keine goldenen Fallschirme» ab und legt Gegenvorschlag vor

Medienmitteilung

Der Stadtrat hat die 2022 eingereichte Volksinitiative «Keine goldenen Fallschirme für abtretende Behördenmitglieder» für gültig erklärt. Er beantragt dem Gemeinderat, diese zuhanden der Stimmberechtigten abzulehnen und einen Gegenvorschlag anzunehmen.

24. August 2022

Am 12. Mai 2022 wurde die Volksinitiative «Keine goldenen Fallschirme für abtretende Behördenmitglieder» mit 3100 gültigen Unterschriften bei der Stadtkanzlei eingereicht. Die Volksinitiative verlangt die Anpassung der Verordnung über Abgangsleistungen für Behördenmitglieder; insbesondere, dass nur noch Mitglieder des Stadtrats nach einem unfreiwilligen Ausscheiden aus dem Amt anspruchsberechtigt sind. Zudem soll die Höhe der Abgangsentschädigung maximal ein Jahressalär, unabhängig vom Lebensalter des*der Anspruchsberechtigten, betragen. Ebenfalls ist eine Härtefallregelung vorgesehen.

Wesentliche Punkte bereits erfüllt: Stadtrat lehnt Volksinitiative ab

Der Stadtrat hat die Volksinitiative für gültig erklärt, lehnt sie jedoch ab. Die wesentlichen Forderungen der Volksinitiative sind aus Sicht des Stadtrats bereits umgesetzt: Der Gemeinderat hat am 13. April 2022 mit deutlichem Mehr Änderungen im Geltungsbereich, der Höhe der Abfindungsleistungen, der Anrechnung des neu erzielten Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommens sowie bezüglich der Frist der Übergangsbestimmungen vorgenommen und beschlossen. Zudem hat der Gemeinderat eine Motion (GR Nr. 2022/89) überwiesen, mit der der Stadtrat beauftragt wird, den Geltungsbereich der Verordnung über Abgangsleistungen für Behördenmitglieder (VAB) künftig einzig auf die Mitglieder des Stadtrats zu beschränken. Der Stadtrat hat die Teilrevision der VAB per 1. September 2022 in Kraft gesetzt (Medienmitteilung vom 6. Juli 2022).

Bezüglich der Höhe der Abgangsentschädigung fordert die Initiative eine Beschränkung auf maximal ein Jahressalär. Nach den Anpassungen durch den Gemeinderat beträgt diese neu maximal 1,8 Jahreslöhne, im Durchschnitt bewegen sich die neuen, reduzierten Ansprüche aber bei rund einem Jahresbruttolohn oder sogar darunter. Auf eine starre Regelung von einem Jahressalär, unabhängig von weiteren Faktoren, soll auch in Zukunft verzichtet werden.

Gegenvorschlag: Geltungsbereich auf Stadtrat beschränken

Mit der Ablehnung der Initiative unterbreitet der Stadtrat dem Gemeinderat zuhanden der Stimmberechtigten einen Gegenvorschlag. Im Hinblick auf den künftigen Geltungsbereich teilt der Stadtrat die Ansicht des Initiativkomitees, die bereits in der Motion des Gemeinderats aufgenommen wird. Darüber hinaus erachtet der Stadtrat die teilrevidierte VAB jedoch als ausgewogen und politisch breit abgestützt. Daher schlägt er folgenden Gegenvorschlag vor: Der Geltungsbereich der VAB soll auf die Mitglieder des Stadtrats beschränkt werden.

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