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Jahresrechnung 2019: Stadtrat verzichtet auf Weiterzug

Medienmitteilung

Der Stadtrat verzichtet auf den Weiterzug gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich betreffend Genehmigung Jahresrechnung 2019.

28. Januar 2022

Das Verwaltungsgericht hat am 9. Dezember 2021 die Beschwerde der Stadt Zürich gegen den vom Regierungsrat des Kantons Zürich gefällten Entscheid, die per 1. Januar 2019 vorgenommene Wertberichtigung der Immobilien des Stadtspitals Zürich Triemli in der Höhe von 175,686 Millionen Franken nicht zu bewilligen und damit die Jahresrechnung 2019 der Stadt Zürich nicht zu genehmigen, abgewiesen (Medienmitteilung vom 7. Januar 2022). Der Stadtrat hat nun nach eingehender Prüfung des Urteils entschieden, auf einen Weiterzug gegen den Entscheid zu verzichten.

Gegen einen Weiterzug hat unter anderem der Umstand gesprochen, dass sich das Urteil nicht auf das Bewerbungsverfahren des Stadtspitals Zürich Triemli für die Spitalliste 2023 auswirkt; die Gesundheitsdirektion verlangt einen anderen Rechnungslegungsstandard. «Das ist für uns ein wichtiger Entscheid. Damit können wir unsere Bewerbung für die Spitalliste wie eingereicht stehen lassen. Ebenso hat das Urteil keinen Einfluss auf die Fallkosten des Stadtspitals Zürich Triemli», so Andreas Hauri, Vorsteher des Gesundheits- und Umweltdepartements. Das Verwaltungsgericht hält zudem fest, dass die Stadt eine Wertberichtigung vornehmen kann, wenn die Wertminderung entsprechend dargelegt und eine andere Bewertungsmethode angewendet wird.

Der Regierungsrat des Kantons Zürich hatte die Jahresrechnung 2019 der Stadt Zürich aufgrund einer fehlenden Rechtsgrundlage für die vom Stadtrat vorgenommenen Abschreibung nach der Discounted-Cashflow-Methode nicht genehmigt (Medienmitteilung Regierungsrat vom 23. April 2021, Medienmitteilung Stadtrat vom 23. April 2021). «Regierungsrat und Stadtrat haben die Auslegung der gesetzlichen Grundlagen unterschiedlich beurteilt. Auch die unabhängige, städtische Finanzkontrolle stützte das vom Stadtrat gewählte Vorgehen. Dem Stadtrat war es ein Anliegen, die unterschiedliche Auslegung von einer unabhängigen Gerichtsinstanz beurteilen zu lassen. Das ist nun geschehen, wir akzeptieren den Entscheid des Verwaltungsgerichts», wie Stadtrat Daniel Leupi, Vorsteher des Finanzdepartements, betont. Der Stadtrat wird die Rechnung 2019 entsprechend korrigieren. Betreffend Vollzug des Urteils werden Stadt und Kanton Zürich in den nächsten Wochen die notwendigen Massnahmen festlegen.

Die einmalige Wertberichtigung in der Höhe von 175,686 Millionen Franken wirkte sich auf das Eigenkapital aus: Somit verbessert sich nach erfolgter Korrektur die Rechnung 2019 um die Wertberichtigung, abzüglich der regulären jährlichen Abschreibung (7,6 Millionen Franken). Ebenfalls um diesen Betrag steigt das Eigenkapital der Stadt Zürich (Ende 2020 ohne Wertberichtigung: 1,544 Milliarden Franken).

 

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