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Einmalzulage COVID-19 für Personal erneut ausgerichtet

Medienmitteilung

Der Stadtrat anerkennt die Leistungen der Mitarbeitenden, die während der Corona-Pandemie beruflich besonders belastet waren, auch in diesem Jahr mittels einer Einmalzulage COVID-19. Der Gemeinderat hat im Budget 2022 dafür 5 Millionen Franken vorgesehen.

8. Juni 2022

2021 wurde städtischen Angestellten, die während der Corona-Pandemie unter grössten Belastungen und erschwerten Bedingungen gearbeitet haben, eine Zulage ausgerichtet. Auch 2022 sollen Mitarbeitende für ihre ausserordentlichen Einsätze wieder honoriert werden, insbesondere jene des Stadtspitals Zürich, der Pflegeeinrichtungen und der anderen Gesundheitsinstitutionen.

Ausserordentliche Leistungen werden honoriert

Die Mitarbeitenden im Pflegebereich waren auch in der dritten und den nachfolgenden Wellen stark gefordert. Das Arbeiten bei grossem Ansteckungsrisiko, das Leisten von zusätzlichen oder längeren Diensten im Schichtbetrieb oder die Übernahme von mehr Aufgaben und Verantwortung bedeutete weiterhin sehr hohe Belastungen für das Personal.

Bei der Verteilung der 5 Millionen Franken anerkennt der Stadtrat diese ausserordentlichen Einsätze und hat für das Gesundheits- und Umweltdepartement 4,595 Millionen Franken vorgesehen. Ebenfalls berücksichtigt werden Mitarbeitende des Rettungs- und Verlegungsdienstes von Schutz & Rettung, Mitarbeitende im Sozialdepartement und weitere städtische Funktionen mit direkten Kundenkontakten. Vorgesehen sind Zulagen zwischen 250 und 1500 Franken, wobei die individuelle Belastungssituation und der Beschäftigungsgrad wie auch Verteilgerechtigkeit und Verhältnismässigkeit innerhalb der Organisationen berücksichtigt werden. Für Mitarbeitende in Ausbildung ist eine Zulage in der Höhe von 200 Franken vorgesehen.

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