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Stadt Zürich überträgt Stiftungsaufsicht an den Kanton

Medienmitteilung

Die Stadt Zürich überträgt per 1. Juli 2022 die Stiftungsaufsicht der BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich (BVS).

25. Mai 2022

Kommunale Stiftungen werden künftig nicht mehr von der jeweiligen Gemeinde, sondern grundsätzlich von der BVS beaufsichtigt. Diese Praxisänderung kann nach den vom Kantonsrat verabschiedeten Änderungen (KR 5646/2022) am Gesetz über die BVG- und Stiftungsaufsicht (BVSG, LS 833.1) und am Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EG ZGB, LS 230) umgesetzt werden.

Per 1. Juli 2022 wird die Stadt Zürich ihre Stiftungsaufsicht der BVS des Kantons Zürich übertragen. Die Stiftungsaufsicht sorgt dafür, dass das Stiftungsvermögen seinem Zweck gemäss verwendet wird und sich die Stiftungen regelkonform verhalten. Insgesamt beaufsichtigt die Stadt Zürich aktuell 76 Stiftungen. «Die Stadt Zürich hat die beschlossene Änderung angestossen und gegenüber dem Kanton und dem Verband der Gemeindepräsidien des Kantons Zürich (GPV) stets unterstützt», betont Stadtrat Daniel Leupi, Vorsteher Finanzdepartement. Hintergrund der Kompetenzverschiebung bei der Stiftungsaufsicht sind Governance-Überlegungen sowie die wachsenden fachlichen Anforderungen an eine zeitgemässe und unabhängige Stiftungsaufsicht, die aus Sicht der Stadt Zürich besser durch die darauf spezialisierte BVS wahrgenommen werden kann.

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