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Mehr Perspektiven für städtische Landreserve

Medienmitteilung

Im Zug eines Landerwerbs der Stadt Opfikon können die Eigentumsverhältnisse eines Grundstücks, an dem auch die Stadt Zürich beteiligt ist, stark vereinfacht werden. Das erhöht künftig den Handlungsspielraum mit der städtischen Landreserve.

30. November 2022

Die Stadt Zürich ist eine von zehn Miteigentumsparteien eines Grundstücks in Opfikon (Kat.-Nr. 8595). Es liegt unmittelbar jenseits der Stadtgrenze und misst 4862 Quadratmeter. Nach dem Erwerb von sieben Eigentumsanteilen durch die Stadt Opfikon soll das Grundstück unter den verbliebenen drei Eigentümerschaften neu aufgeteilt werden: Die Stadt Zürich übernimmt 2995 Quadratmeter (616/1000), die Stadt Opfikon 1726 Quadratmeter (355/1000), die Firma Toggenburger AG 141 Quadratmeter (29/1000).

An eine städtische Parzelle grenzend

Die neue städtische Parzelle ist gleich gross wie der bisherige Miteigentümeranteil. Wenn sich die städtische Landreserve im Alleineigentum der Stadt befindet, bietet sie in Zukunft einen grösseren Handlungsspielraum, zumal sie an ein anderes Grundstück der Stadt Zürich grenzt (Arrondierungspotenzial). Die Aufteilung des Grundstücks zieht für die Stadt Zürich eine Grundstückgewinnsteuer von 329 000 Franken nach sich. Die Realteilung löst Erschliessungskosten aus dem Quartierplan Oberhauserriet von gesamthaft 3,193 Millionen Franken aus, an denen sich die Stadt Zürich anteilsmässig mit 1,967 Millionen Franken beteiligt.

Unterschiedliche Nutzungen

Das aufzuteilende Grundstück war bis 2010 für eine Sammelparkierungsanlage für die Beschäftigten der Gewerbebauten im Glattpark (Parkhaus Süd) in der Stadt Opfikon vorgesehen. Anschliessend diente es vorübergehend als Parkplatz für Besucher*innen und Angestellte der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG). Seit 2021 mietet die Mercedes Benz AG befristet bis Ende 2022 den nördlichen Teil des Grundstücks. Danach soll die Parzelle neu vermietet werden.

Der Stadtrat hat der Realteilung, den Erschliessungskosten und Grundstückgewinnsteuer im Umfang von insgesamt 2,296 Millionen Franken zugestimmt. Das Grundstück wird nach der Realteilung unverändert im Teilportfolio Landreserve im Finanzvermögen geführt werden.

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