Global Navigation

Neuregelung der Lohnnebenleistungen für städtische Angestellte

Medienmitteilung

Die Stadt Zürich als Arbeitgeberin bietet attraktive Anstellungsbedingungen. Dazu gehört die Ausrichtung von Lohnnebenleistungen (Fringe Benefits). Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat die Fringe Benefits im Personalrecht zu verankern.

28. September 2022

Mit der Verankerung im Personalrecht sollen die Grundsätze möglicher Fringe Benefits geregelt und die Grundlagen zur Ausrichtung von attraktiven, finanzierbaren Lohnnebenleistungen durch den Stadtrat festgehalten werden.

Zentrale Fringe Benefits

Im Personalrecht sollen drei mögliche zentrale Fringe Benefits bestimmt werden, die allen städtischen Mitarbeitenden ausgerichtet würden:

  • Verpflegungsbeitrag (Weiterführung des bestehenden Angebots):
    Ein Beitrag an die Kosten der Verpflegung in Form von Lunch-Checks oder Barvergütungen (höchstens 1200 Franken pro Jahr bei einem Vollzeitpensum) oder in Form von verbilligter Verpflegung im Betrieb oder in einem Personalrestaurant.
  • Mobilitätsbeitrag (neue Angebotsmöglichkeit):
    Ein Beitrag an die Kosten der Mobilität mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, dem Velo oder anderen umweltfreundlichen Transportmitteln (höchstens 600 Franken pro Jahr bei einem Vollzeitpensum). Damit sollen die umweltfreundliche Mobilität der Angestellten im Sinne des Netto-Null-Ziels gefördert und die Spesenadministration bei Dienstfahrten auf Stadtgebiet vereinfacht werden. Der Bezug des Mobilitätsbeitrags und die Vergütung von Spesen für Dienstfahrten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln auf Stadtgebiet schliessen sich gegenseitig aus.
  • Ermässigung Kultur und Sport (neue Angebotsmöglichkeit):
    Den Angestellten kann der Zugang zu Einrichtungen und Anlässen städtischer Betriebe in den Bereichen Sport und Kultur ermässigt angeboten werden.

Dezentrale Fringe Benefits

Die Vielfalt der Stadt Zürich widerspiegelt sich in den unterschiedlichen Branchenzugehörigkeiten der einzelnen Organisationseinheiten. Ergänzend zu den zentralen Fringe Benefits sollen organisationsspezifische Besonderheiten berücksichtigt werden können. Im Personalrecht sollen für organisationsspezifische Angebote klare und für alle Organisationseinheiten gleiche Rahmenbedingungen festgesetzt werden. Die Höhe dezentraler Fringe Benefits für einzelne Angestellte soll jährlich höchstens 150 Franken betragen. Die Angebote und die Höhe der Beiträge würden von den jeweiligen Departementsvorstehenden festgesetzt.

Ausblick

Stimmt der Gemeinderat der Vorlage zu, werden die Ausführungsbestimmungen zum Personalrecht betreffend die neuen Angebotsmöglichkeiten erarbeitet und in die Vernehmlassung gegeben. Erst dann werden die Ausführungsbestimmungen definitiv beschlossen und in Kraft gesetzt. In Abhängigkeit vom politischen Prozess kann dafür aktuell kein konkretes Datum genannt werden. Die bestehenden Verpflegungsbeiträge sollen lückenlos weiter ausgerichtet werden.

Der Stadtrat möchte den Mitarbeitenden die beschriebenen Fringe Benefits gerne ausrichten. Er kann gemäss Vorlage aber darauf verzichten, wenn die Finanzlage der Stadt dies erfordert.

Weitere Informationen