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Stadt übt Vorkaufsrecht für «Theater 11» aus

Medienmitteilung

Weil sich die bisherige Baurechtsnehmerin vom Kulturhaus trennen will, hat sich der Stadtrat entschieden, das gesetzliche Vorkaufsrecht auszuüben. Er will das «Theater 11» wieder in städtischen Besitz bringen und die heutige Nutzung fortführen.

25. Januar 2023

Das Kulturhaus wurde 1965 von der Stadt Zürich errichtet und später im Baurecht abgegeben. Als Baurechtsgeberin hat die Stadt Zürich ein Vorkaufsrecht am Gebäude, falls ein Verkauf ansteht. Genau das ist nun der Fall.

Laufende Nutzung wird fortgeführt

Die heutige Baurechtsnehmerin (MCH Messe Schweiz AG) hat sich mit der Betreiberin des «Theater 11» (Rent-a-Theater AG / FBM Entertainment) auf einen Verkauf des Baurechts geeinigt. Grund für den Verkauf ist, dass der Betrieb des Kulturhauses nicht zum Kerngeschäft der Baurechtsnehmerin gehört.

Der Stadtrat will das gesetzliche Vorkaufsrecht der Stadt nutzen und das Theatergebäude wieder in städtischen Besitz bringen. Er hat daher für den Erwerb 325 000 Franken bewilligt. Dieser Betrag entspricht dem Kaufpreis für das Baurecht von 2,66 Millionen Franken abzüglich des von der Baurechtsnehmerin geäufneten und vertragsgemäss an die Stadt zu übertragenden Erneuerungsfonds von 2,37 Millionen Franken und beinhaltet auch die Transaktionskosten.

An der Nutzung des «Theater 11» soll sich nichts ändern. Durch den Erwerb tritt die Stadt in den laufenden Mietvertrag mit der aktuellen Betreiberin ein. Das Gebäude wurde im Jahr 2006 von der Baurechtsnehmerin umfassend um- und ausgebaut und befindet sich in einem guten Zustand.

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