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Steuerfuss & Steuerberechnung

Juristische Personen

Steuerfuss Steuerperiode 2024

Staatssteuerfuss98 % 
Gemeindesteuerfuss119 % 
Kirchensteuerfuss10.01 %

Steuerfuss Steuerperiode 2023

Staatssteuerfuss99 % 
Gemeindesteuerfuss119 % 
Kirchensteuerfuss10.01 %

Steuerfuss Steuerperiode 2022

Staatssteuerfuss99 % 
Gemeindesteuerfuss119 % 
Kirchensteuerfuss10.01 %

Steuerfuss Steuerperiode 2021

Staatssteuerfuss100 % 
Gemeindesteuerfuss119 % 
Kirchensteuerfuss10.01 %

Die Kirchensteuer wird als Prozentsatz des Steuerfusses erhoben.

Bundesgerichtsurteile zur Kirchensteuerpflicht von juristischen Personen: Das Bundesgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgehalten, dass die Pflicht von juristischen Personen zur Zahlung von Kirchensteuern nicht gegen die Religions- und Glaubensfreiheit verstösst

Steuerfüsse von älteren Steuerperioden und anderen zürcherischen Gemeinden finden Sie auf der Webseite des Kantonalen Steueramts Zürich.

Steuerberechnung

Auf der Webseite des Kantonalen Steueramts Zürich kann mittels Steuerrechner  die Gewinn- und Kapitalsteuer und/oder der Steuerrückstellung für ordentlich besteuerte Aktiengesellschaften, GmbHs und Genossenschaften.die mutmasslich geschuldete Steuer berechnet werden.

Beteiligungsabzüge, interkantonale und internationale Steuerausscheidungen oder spezielle Steuersituationen etc. werden nicht berücksichtigt. Die berechneten Werte sind nicht rechtsverbindlich. In einzelnen Gemeinden können allenfalls abweichende Steuerfüsse zur Anwendung kommen. Für die Steuerzahlung ist einzig der Betrag auf der Steuerrechnung massgebend.

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