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Steuerrechnung

Provisorische Steuerrechnung / Zahlungsempfehlung

Mit unserer Zahlungsempfehlung wollen wir Ihnen die Möglichkeit geben, Zahlungen für das laufende Jahr zu leisten. Der mutmassliche Steuerbetrag für die Steuerperiode basiert auf den uns letztbekannten Steuerfaktoren.

Ist die mutmassliche Steuerschuld infolge Änderungen des Gewinns deutlich höher oder niedriger, können Sie mit dem leeren Einzahlungsschein den voraussichtlich richtigen Betrag überweisen.

Definitive Steuerrechnung

Sobald die Steuererklärung definitiv eingeschätzt ist, verschicken wir die Schlussrechnung mit der Zinsabrechnung (Ausgleichszins). Die Schlussrechnung ist innert 30 Tagen zu begleichen.

Zinsen

Bei verspäteten Zahlungen können in Anwendung von § 174 Abs. 1 StG Verzugszinsen nachbezogen werden.

In der Schlussrechnung werden in der Regel Ausgleichszinsen berechnet:

  • Zugunsten des Steuerpflichtigen auf sämtliche Zahlungen, die bis zur Schlussrechnung geleistet werden.
  • Zulasten des Steuerpflichtigen ab einem Verfalltag in der Steuerperiode.

Zinstabelle (Regierungsratsbeschluss Änderung vom 10.05.2023)

Verzinsungszeitraum01.01.2012 - 31.12.201501.01.2016 - 31.12.201901.01.2020 - 30.04.202001.05.2020 - 31.12.202001.01.2021 - 31.12.2023Ab 01.01.2024
Vergütungszins
(Zins zugunsten der Steuerpflichtigen)
1,5 %0,5 %0,25 % 0,25 % 0,25 % 1 %
Ausgleichszins
(Zins zulasten der Steuerpflichtigen)
1,5 %0,5 %0,25 % 0,25 % 0,25 % 1 %
Zins auf Nachsteuern1,5 %0,5 %0,25 % 0,25 % 0,25 % 1 %
Verzugszins
für periodische und nicht periodische Steuern
4,5 %4,5 %4,5 % 0,25 % 4,5 % 4.5 %

Kontoverbindung und Einzahlungsscheine bestellen

Bitte verwenden Sie für die Zahlung nur die Einzahlungsscheine, welche wir Ihnen zugestellt haben.

Wenn Sie über keine entsprechenden Einzahlungsscheine verfügen, können Sie solche unter folgendem Link bestellen:

Kontoverbindung bei Zahlungen von einem ausländischen Konto

Bitte verwenden Sie bei Zahlungen von einem ausländischen Konto die folgende Zahlungsverbindung:

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