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Der Kanton und die Stadt Zürich erheben eine Gewinn- und eine Kapitalsteuer. Jeder Kanton in der Schweiz hat eine eigene Steuergesetzgebung und eigene Steuerfüsse. Die Stadt Zürich hat im schweizerischen Vergleich eine moderate Steuerbelastung und ist im internationalen Vergleich sehr attraktiv.
Doppelbesteuerungsabkommen, welche die mehrmalige Besteuerung desselben Ertrages bei international tätigen Gesellschaften verhindern, bestehen mit über 80 Staaten. Zusätzlich werden Steuern vom Bund auf dem Gesellschaftsgewinn erhoben.
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