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Fristerstreckung online

stadt-zuerich.ch/efristen

Fristerstreckung zur Einreichung der Steuererklärung 2022 für natürliche Personen

Ab dem 01.12.2023 ist die Fristverlängerung für die Steuerperiode 2022 nicht mehr möglich.

Auf der ersten Seite der Steuererklärung finden Sie die Persönliche ID und die Dokumenten-ID. Diese werden für ein Gesuch zur Fristerstreckung benötigt.

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