Fristerstreckung nach dem 31. März 2022
Die ordentliche Frist für das Einreichen der Steuererklärung 2021 ist abgelaufen. Nach Ablauf der regulären Frist sind Gesuche online nicht mehr möglich.
Verspätete Gesuche oder Gesuche über den 30. November 2022 hinaus, müssen abgelehnt werden, sofern nicht ausserordentliche Gründe (z.B. Krankheit, Todesfall in der Familie etc.) nachgewiesen werden. Die Gesuche sind schriftlich zu begründen und an folgende Adresse zu senden:
Steueramt der Stadt Zürich
Fristen
Postfach
8010 Zürich
Falls Sie eine weitere Fristerstreckung von einer bereits verlängerten Frist bis zum 30. November 2022 wünschen, kann diese ab Anfang August 2022 vor Ablauf der verlängerten Frist hier beantragt werden.
Verfahrensrecht / Rechtsmittel
Wenn Sie trotz Mahnung keine Steuererklärung eingereicht haben, werden Sie durch das Steueramt nach pflichtgemässem Ermessen eingeschätzt.