Provisorische Rechnung / Zahlungsempfehlung
Das Steueramt der Stadt Zürich versendet im ersten Quartal jedes Jahres oder bei Änderung von bestimmten Lebenssituationen (beispielsweise Zuzug, Heirat usw.) eine provisorische Rechnung (Zahlungsempfehlung) für das aktuelle Steuerjahr. Der mutmasslich geschuldete Steuerbetrag basiert auf den letztbekannten Einkommens- und Vermögensverhältnissen.
Berechnung des provisorischen Steuerbetrags
Ist die mutmassliche Steuerschuld aufgrund Veränderungen in Ihren finanziellen Verhältnissen wie z.B. Lohnveränderungen, hohen Liegenschaftenunterhaltskosten, Erbschaft, erhebliche Verrechnungssteueransprüche etc. deutlich höher oder niedriger, können Sie mit den leeren Einzahlungsscheinen den voraussichtlich richtigen Betrag überweisen. Sie benötigen keine neue provisorische Rechnung.
Neue provisorische Rechnung
Falls Sie aufgrund einer deutlichen Veränderung der finanziellen Verhältnisse eine neue provisorische Rechnung beantragen möchten, füllen Sie bitte das Formular aus. Sie erhalten dann in den nächsten Wochen eine neue provisorische Rechnung.
Leere Einzahlungsscheine bestellen
Neben den vorgedruckten liegt auch ein leerer Einzahlungsschein der Zahlungsempfehlung bei. Dieser kann sowohl für Einmalzahlungen als auch für Daueraufträge verwendet werden. Mit diesem Einzahlungsschein wird die Zahlung direkt dem entsprechenden Steuerjahr gutgeschrieben.
Einzahlungen
Um Fehlbuchungen zu vermeiden, bitten wir Sie für die Bezahlung der provisorischen Staats- und Gemeindesteuern die Einzahlungsscheine zu verwenden, welche Sie mit der Zahlungsempfehlung erhalten haben.
Einzahlungen am Kundendienst-Schalter
Bargeldlose Zahlungen sind am Schalter des Steueramts der Stadt Zürich via Maestro-Karte, V PAY-Karte oder PostFinance Card möglich.
Es wird kein Bargeld entgegengenommen.
Bareinzahlungen sind am nächsten Postschalter oder an der Stadtkasse im Stadthaus Zürich, Stadthausquai 17, 8001 Zürich (Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 08.00 bis 16.30 Uhr) möglich.
Kontoverbindung bei Zahlungen von einem ausländischen Konto
Bitte verwenden Sie bei Zahlungen von einem ausländischen Konto die folgende Zahlungsverbindung.
Angaben bei Zahlungen von einem ausländischen Konto
Konto lautend auf: | Stadt Zürich Steueramt Natürliche Personen 8010 Zürich |
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IBAN | CH60 0900 0000 8000 4071 0 |
Bank des Zahlungsempfänger | PostFinance AG, 3030 Bern |
Währung | Schweizer Franken (CHF) |
BIC (SWIFT-Code) | POFICHBEXXX |
Clearing | 9000 |
Mitteilung/Verwendungszweck | Damit Ihre Zahlung korrekt verbucht wird: Bitte AHV-Nummer und Steuerjahr angeben! |
Zinsen
Geleistete Zahlungen vor dem 30. September des entsprechenden Steuerjahres werden zu Ihren Gunsten verzinst. Dieser Ansatz gilt auch für den Ausgleichszins: Diesen belastet das Steueramt für den Zeitraum vom 30. September des entsprechenden Steuerjahres bis zum Eintreffen der definitiven Schlussrechnung, soweit die definitiv ermittelte Steuer höher ist als die provisorisch bezahlte.
Bei Steuerpflichtigen, denen bis am 30. Juni der Steuerperiode keine erste, provisorische Steuerrechnung zugestellt wurde, beginnt der Zinslauf erst mit dem 1. Januar des der Steuerperiode folgenden Jahres.
Falls Sie Ihre Steuerschuld nach Ablauf der Zahlungsfrist von 30 Tagen ab Zustellung der Schlussrechnung noch nicht (vollständig) bezahlt haben, wird ein Verzugszins erhoben. Verzugszinsen werden auch erhoben, wenn Sie mit uns eine Zahlungserleichterung vereinbart haben.
Zinstabelle (Regierungsratsbeschluss; Änderung vom 1.4.2020)
Verzinsungszeitraum | 01.01.2008 - 31.12.2011 | 01.01.2012 - 31.12.2015 | 01.01.2016 - 31.12.2019 | 01.01.2020 - 30.04.2020 | 01.05.2020 - 31.12.2020 | ab 01.01.2021 |
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Vergütungszins (Zins zugunsten der Steuerpflichtigen) | 2,0 % | 1,5 % | 0,5 % | 0,25 % | 0,25 % | 0,25 % |
Ausgleichszins (Zins zulasten der Steuerpflichtigen) | 2,0 % | 1,5 % | 0,5 % | 0,25 % | 0,25 % | 0,25 % |
Zins auf Nachsteuern | 2,0 % | 1,5 % | 0,5 % | 0,25 % | 0,25 % | 0,25 % |
Verzugszins für periodische und nicht periodische Steuern | 4,5 % | 4,5 % | 4,5 % | 4,5 % | 0,25 % | 4,5 % |