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Provisorische Rechnung / Zahlungsempfehlung

Das Steueramt der Stadt Zürich versendet im ersten Quartal des Jahres oder bei Änderung von bestimmten Lebenssituationen (beispielsweise Zuzug, Heirat usw.) eine provisorische Rechnung (Zahlungsempfehlung) für die Staats- und Gemeindesteuern des aktuellen Steuerjahres.

Der mutmasslich geschuldete Steuerbetrag basiert auf den letztbekannten Einkommens- und Vermögensverhältnissen.

Berechnung des provisorischen Steuerbetrags

Ist die mutmassliche Steuerschuld aufgrund Veränderungen in Ihren finanziellen Verhältnissen wie Lohnveränderungen, hohen Liegenschaftenunterhaltskosten, Erbschaft, erhebliche Verrechnungssteueransprüche etc. deutlich höher oder niedriger, können Sie mit dem leeren Einzahlungsschein den voraussichtlich richtigen Betrag überweisen.

Sie benötigen keine neue provisorische Rechnung und der Einzahlungsschein kann im E-Banking mehrmals verwendet werden. 

Neue provisorische Rechnung

Falls Sie aufgrund einer deutlichen Veränderung der finanziellen Verhältnisse eine neue provisorische Rechnung beantragen möchten, können Sie im folgenden Link das Formular ausfüllen. Sie erhalten in den nächsten Wochen eine neue provisorische Rechnung. 

Leere Einzahlungsscheine bestellen

Neben den vorgedruckten Einzahlungsscheinen liegt auch ein leerer Einzahlungsschein der Zahlungsempfehlung bei. Mit diesem wird die Zahlung direkt dem entsprechenden Steuerjahr gutgeschrieben.

Dieser kann sowohl für Einmalzahlungen als auch für Daueraufträge im E-Banking mehrmals verwendet werden. 

Einzahlungen

Einzahlungen mit QR-Rechnung und Einzahlungsschein

  • Mobile Banking-App: QR-Code mit dem Smartphone einscannen und Zahlung auslösen
  • E-Banking: QR-Code einscannen und Zahlung auslösen oder Zahlungsinformationen erfassen
  • Zahlungsauftrag / Postschalter: QR-Rechnung als Zahlungsauftrag aufgeben (Bank) oder am Postschalter bezahlen

Um Fehlbuchungen zu vermeiden, bitten wir für die Bezahlung der provisorischen Staats- und Gemeindesteuern die Einzahlungsscheine zu verwenden, welche mit der Zahlungsempfehlung verschickt werden. 

Einzahlungen am Kundendienst des Steueramts der Stadt Zürich

Bargeldlose Zahlungen sind am Schalter des Steueramts der Stadt Zürich via Maestro-Karte, PostFinance Card oder V PAY-Karte möglich.

Es wird kein Bargeld entgegengenommen.

Bareinzahlungen sind am nächsten Postschalter oder an der Stadtkasse im Stadthaus Zürich, Stadthausquai 17, 8001 Zürich (Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8.00 bis 16.30 Uhr) möglich.

Einzahlungen von einem ausländischen Konto

Bei Zahlungen von einem ausländischen Konto ist folgende Zahlungsverbindung zu verwenden.

Zinsen

Geleistete Zahlungen vor dem 30. September des entsprechenden Steuerjahres werden zu Ihren Gunsten verzinst. Dieser Ansatz gilt auch für den Ausgleichszins: Diesen belastet das Steueramt für den Zeitraum vom 30. September des entsprechenden Steuerjahres bis zum Eintreffen der definitiven Schlussrechnung, soweit die definitiv ermittelte Steuer höher ist als die provisorisch bezahlte.

Bei steuerpflichtigen Personen, denen bis am 30. Juni der Steuerperiode keine erste, provisorische Steuerrechnung zugestellt wurde, beginnt der Zinslauf erst mit dem 1. Januar des der Steuerperiode folgenden Jahres.

Falls die Steuerschuld nach Ablauf der Zahlungsfrist von 30 Tagen ab Zustellung der Schlussrechnung noch nicht (vollständig) bezahlt ist, wird ein Verzugszins erhoben. Verzugszinsen werden auch erhoben, wenn eine Zahlungserleichterung vereinbart ist.

Zinstabelle (Regierungsratsbeschluss; Änderung vom 10.05.2023)

Verzinsungszeitraum 01.01.2012 - 31.12.201501.01.2016 - 31.12.201901.01.2020 - 30.04.202001.05.2020 - 31.12.202001.01.2021 - 31.12.2023ab 01.01.2024
Vergütungszins
(Zins zugunsten der Steuerpflichtigen)
1,5 %0,5 %0,25 % 0,25 % 0,25 % 1 %
Ausgleichszins
(Zins zulasten der Steuerpflichtigen)
1,5 %0,5 %0,25 % 0,25 % 0,25 % 1 %
Zins auf Nachsteuern1,5 %0,5 %0,25 % 0,25 % 0,25 % 1 %
Verzugszins
für periodische und nicht periodische Steuern
4,5 %4,5 %4,5 % 0,25 % 4,5 % 4,5 %

Bundessteuer

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