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Quellensteuer für ausländische Arbeitnehmende

Quellensteuerpflichtig sind folgende Personen gemäss QVO I (kantonale Verordnung über die Quellensteuer für ausländische Arbeitnehmer vom 21. Oktober 2020):

  • Ausländische Arbeitnehmende mit Wohnsitz in der Schweiz, die weder die Niederlassungsbewilligung C besitzen noch mit Personen verheiratet sind, die die Niederlassungsbewilligung C oder das Schweizer Bürgerrecht haben;
  • Arbeitnehmende mit Wohnsitz im Ausland, die als Grenzgänger bzw. Wochenaufenthalter in der Schweiz einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder die im internationalen Verkehr bei einer schweizerischen Unternehmung angestellt sind.

Formulare, Merkblätter und rechtliche Grundlagen finden Sie auf der Internetseite des Kantonalen Steueramts.

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