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Mietbedingungen für städtische Wohnungen

Wer sich für eine städtische Wohnung bewirbt oder bereits in einer städtischen Wohnung lebt, muss verschiedene Vorschriften erfüllen. Die Vorgaben für Mietende sind im Mietreglement geregelt.

Die Stadt Zürich vermietet gemeinnützige Wohnungen in zwei Kategorien: freitragende Wohnungen und subventionierte Wohnungen. Für die beiden Kategorien gelten zum Teil unterschiedliche Mietbedingungen. 

Freitragende Wohnungen

Das gilt für Mietende von freitragenden Wohnungen

Als «freitragend» gilt eine Wohnung in der Stadt Zürich, wenn sie nicht subventioniert ist. Bei freitragenden Wohnungen gilt das Prinzip der Kostenmiete. Konkret bedeutet dies, dass aus den Mieteinnahmen keine Gewinne entstehen und die Mietenden nur die effektiv anfallenden Kosten bezahlen.

Subventionierte Wohnungen

Das gilt für Mietende von subventionierten Wohnungen

Subventionierte Wohnungen sind für Menschen mit geringem Einkommen vorgesehen. Ein Teil der Kosten dieser Wohnungen wird durch die Stadt Zürich gedeckt. Für subventionierte Wohnungen gelten zusätzliche Richtlinien.

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