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Auskaufsgesuch

Gemeinnützige Bauträgerschaften können mit einem Auskaufsgesuch die Rückzahlung von Subventionen beantragen.

Auskaufsgesuch: Datum und Art der Rückzahlung

Eine Rückzahlung ist möglich per 1. Januar, 1. April, 1. Juli oder 1. Oktober. Bitte reichen Sie das Gesuch spätestens drei Monate vor dem gewünschten Auskaufdatum ein.

Gesuch um Rückzahlung von Subventionen per
Angaben zur Wohnung
Angaben zur Mieterschaft
Kategorie
Gesuch um Rückzahlung der Subventionen gemäss ZER Art. 8
Papiertausch wurde geprüft
Begründung
Art der Rückzahlung
Gewünschte Rückzahlungen
Kontakt Mutationsmeldung

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2, 9 oder 5

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