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Gemeinnützige Bauträgerschaften können mit einem Auskaufsgesuch die Rückzahlung von Subventionen beantragen.
Eine Rückzahlung ist möglich per 1. Januar, 1. April, 1. Juli oder 1. Oktober. Bitte reichen Sie das Gesuch spätestens drei Monate vor dem gewünschten Auskaufdatum ein.
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