Sprachliche Gleichstellung
Der Stadt Zürich ist ein anerkennender und respektvoller Umgang mit gesellschaftlicher Vielfalt ein Anliegen. Dabei spielt die Sprache eine wichtige Rolle. Das Reglement über die sprachliche Gleichstellung legt fest, welche grundsätzlichen Vorgaben beim Verfassen von behördlichen Texten zu beachten sind. Dieses Online-Manual hilft bei der Anwendung des Reglements. Es wird bei Bedarf aktualisiert.
Aktuell
Der Stadtrat hat ein revidiertes Reglement über die sprachliche Gleichstellung für Texte der Stadtverwaltung erlassen. Es ersetzt das bisherige Reglement aus dem Jahr 1996. Dieses hatte die sprachliche Gleichstellung von Frau und Mann geregelt, es aber nicht immer erlaubt, auch non-binäre Menschen adäquat anzusprechen und sprachlich sichtbar zu machen. Non-binäre Personen sind Personen, die sich nicht oder nicht nur als weiblich oder männlich bezeichnen.
Das neue, bedeutend kürzere Reglement legt fest, dass in Texten der Stadtverwaltung Personen aller Geschlechter sprachlich gleichberechtigt behandelt werden: also Frauen, Männer und non-binäre Personen.
Welche Form verwende ich?
Überlegen Sie beim Schreiben eines Texts als Erstes, an wen sich Ihr Text richtet und wen er ansprechen und beschreiben möchte.
Ziel ist, einen gut lesbaren und einfach verständlichen Text zu schreiben, der auch trans und non-binäre Personen korrekt anspricht und miteinbezieht.
Trans Personen sind Personen, deren innere Gewissheit über die eigene Geschlechtszugehörigkeit (Geschlechtsidentität) mit dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht nicht übereinstimmt. Trans Frauen sind Frauen. Trans Männer sind Männer. Non-binäre Personen sind Personen, die sich nicht oder nicht nur als weiblich oder männlich bezeichnen. Es wird deshalb im Reglement und Online-Manual von Frauen, Männern und non-binären Personen gesprochen.
Bezieht sich ein Text oder eine Aussage auf Personen verschiedener Geschlechter oder Personen, von denen Sie die erwünschte geschlechtsbezogene Bezeichnung nicht kennen, haben Sie folgende Möglichkeiten:
Bezieht sich ein Text oder eine Aussage ausschliesslich auf Frauen oder ausschliesslich auf Männer oder für sie geltende Zusammenhänge oder Leistungen? Oder Sie kennen die erwünschte geschlechtsbezogene Bezeichnung einer Person und diese ist männlich oder weiblich? Dann haben Sie folgende Möglichkeit:
- Das Reglement über die sprachliche Gleichstellung gilt für Texte der Stadtverwaltung. Das sind Texte, die von der Verwaltung verfasst werden und sich an verwaltungsinterne oder -externe Personen oder Stellen richten.
- Geschlechtsneutrale Bezeichnungen sind in allen Textsorten möglich.
- Das Binnen-I («ZürcherInnen») wird nicht mehr verwendet.
- Es gibt wenige Ausnahmen, wo die Verwendung des Gendersterns nicht möglich ist: Das sind Texte, die in der Amtlichen Sammlung publiziert werden, Verfügungen, Eingaben an Gerichte und Rechtsmittelinstanzen sowie Anträge (an den Stadtrat, den Gemeinderat und die Stimmberechtigten). Verwenden Sie in diesen Fällen geschlechtsneutrale Formen oder Doppel-/Paarformen («Zürcherinnen und Zürcher»).
Grundsätze und Reglement
Alle Menschen gleichwertig ansprechen
Sprachliche und gesellschaftliche Entwicklung gehen Hand in Hand. Das Reglement über die sprachliche Gleichstellung nimmt gesellschaftliche und sprachliche Entwicklungen auf und schafft neue Möglichkeiten für die sprachliche Gleichstellung aller Geschlechter – also auch von trans und non-binären Personen.
Trans-inklusive Sprache ermöglichen
Für die Ansprache aller Geschlechter eignen sich typografische Zeichen wie der Doppelpunkt oder der Genderstern sowie geschlechtsneutrale Formen.
Die Stadt Zürich möchte alle Personen adäquat benennen und ansprechen. Der Stadtrat hat deshalb entschieden, als typografisches Zeichen den Genderstern einzuführen; einerseits aus Gründen der Barrierefreiheit, andererseits, weil diese Form derzeit in der Stadtverwaltung bereits am meisten verwendet wird.
Ziel ist, alle Personen gleichermassen in der Behördensprache anzusprechen, zu benennen und sichtbar zu machen.
Ausnahme:
Der Genderstern wird in behördlichen Texten verwendet, also konkret auf städtischen Flyern, Plakaten, Merkblättern und in Berichten sowie in Briefen, E-Mails, Website-Texten, Social-Media-Texten, Informationsbroschüren.
Für Texte, die in der Amtlichen Sammlung publiziert werden, für Eingaben an Gerichte und Rechtsmittelinstanzen sowie für Anträge an den Stadtrat und den Gemeinderat gelten in der Regel eigene rechtsetzungstechnische Regeln. Zugleich soll sichergestellt werden, dass städtische Erlasse und Weisungen gemäss den Grundsätzen der Rechtsetzung verfasst und diese sprachlich mit denjenigen von Kanton und Bund übereinstimmen. Dasselbe gilt auch für Eingaben an Gerichte und Rechtsmittelinstanzen. Der Genderstern wird in diesen Textarten nicht verwendet.
Verwenden Sie in diesem Fall geschlechtsneutrale Formen oder Doppelformen/Paarformen.
Beispiel aus der Amtlichen Sammlung («Hausordnung des Stadtspitals Zürich»): «Die Hausordnung gilt für alle Personen, die sich auf dem Gelände und innerhalb des Stadtspitals Zürich (fortan Stadtspital) aufhalten, namentlich Patientinnen und Patienten, Besucherinnen und Besucher, Gäste, Studentinnen und Studenten, Forscherinnen und Forscher, das Personal sowie Dritte im Auftrag des Stadtspitals.»
Am 1. Juni 2022 hat der Stadtrat das neue Reglement über die sprachliche Gleichstellung beschlossen. Es löst das bisherige Reglement von 1996 ab.
Das Reglement dient der Anwendung eines geschlechtergerechten Sprachgebrauchs, um alle Geschlechter gleichermassen anzusprechen und sprachlich sichtbar zu machen. Es gilt für behördliche Texte, die von der Verwaltung verfasst werden.
Fragen und Antworten
Psycholinguistische Studien zeigen, dass gedanklich ausgeblendet wird, wer nicht zur Sprache kommt. In den 1990er Jahren ging es in der Diskussion um geschlechtergerechte Sprache darum, Frauen in der Sprache wahrzunehmen, sichtbar zu machen und anzuerkennen. Frauen «mitzumeinen» reicht nicht, wenn sie in der Wahrnehmung genauso präsent sein sollen wie Männer. Personen, die sich nicht ausschliesslich als Mann oder Frau identifizieren (non-binäre Personen) wurden bislang in der Sprache ausgeblendet. Um non-binäre Personen in der Sprache sichtbar zu machen, werden seit einiger Zeit typografische Zeichen wie zum Beispiel der Genderstern (Zürcher*innen) eingesetzt. Diese typografischen Zeichen stehen für die Inklusion von non-binären Personen und trans Personen in unsere Sprache.
Eine Sprache zu nutzen, die non-binäre Personen miteinbezieht, ist ein Zeichen der Anerkennung und Akzeptanz. Sie ergibt sich aus Werten wie Gleichheit, Freiheit vor Unterdrückung und Diskriminierung, wie sie die Bundesverfassung vorsieht. Das Diskriminierungsverbot in der Bundesverfassung umfasst grundsätzlich alle Lebensbereiche, somit auch den sprachlichen Umgang.
Das bisher für die Stadtverwaltung verbindliche Reglement von 1996 ist vor mehr als 25 Jahren vor dem Hintergrund entstanden, Frauen im Sprachgebrauch sichtbar zu machen. Es ermöglichte nicht, sprachliche Mittel zu verwenden (beispielsweise ein typografisches Zeichen wie den Genderstern), um Personen aller Geschlechter – das heisst auch trans und non-binäre Personen – gleichberechtigt in der Behördensprache anzusprechen oder zu bezeichnen.
Seit der Inkraftsetzung des Reglements von 1994 und des leicht modifizierten Reglements von 1996 hat sich das Verständnis des Begriffs und Inhalts «Geschlecht» erweitert. Dieses Verständnis soll sich auch in der von der Stadtverwaltung verwendeten Sprache widerspiegeln. Um neben Frauen auch trans und non-binäre Menschen sichtbar machen zu können, sind die Bestimmungen des Reglements neu festgelegt worden.
Die Grundprinzipien des revidierten Reglements von 2022 bleiben dieselben: das Sichtbarmachen und Mitbedenken aller Geschlechter (nicht nur des männlichen und weiblichen) und die zur Verfügung stehende Flexibilität von verschiedenen Möglichkeiten in der konkreten Anwendung sowie das Verwenden einer einfachen, leicht lesbaren Sprache.
Das Büro des Stadtparlaments regte in einem Schreiben des Gemeinderatspräsidenten an den Stadtrat an, das Thema der sprachlichen Gleichstellung von trans Personen bei der Prüfung des Postulats «Aktionsplan zur Gleichstellung und zur Sicherung der Grundrechte von trans* Personen» zu adressieren.
Der Stadtrat hat sich deshalb im Rahmen des Gleichstellungsplans 2019–2022 das Ziel gesetzt, das Reglement für die sprachliche Gleichstellung von 1996 unter diesem Aspekt zu prüfen.
Vorgaben von Bund und Kanton zur sprachlichen Gleichstellung sind für die Stadt Zürich nicht verbindlich.
Was die Rechtschreibung anbelangt, so richtet sich die Stadt in der Regel nach den aktuellen Beschlüssen des Rats für die deutsche Rechtschreibung. Dieser hat bislang typografische Zeichen nicht empfohlen. Auch die Bundeskanzlei hat sich gegenüber einer trans-inklusiven Sprache kritisch geäussert (Weisung der Bundeskanzlei zum Genderstern).
Verschiedene Städte und Gemeinden verwenden derzeit den Genderstern, so beispielsweise die Stadt Bern oder die Stadt Hannover.
Psycholinguistische Studien zeigen, dass gedanklich ausgeblendet wird, wer nicht zur Sprache kommt. Frauen «mitzumeinen» reicht also nicht, wenn sie in der Wahrnehmung genauso präsent sein sollen wie Männer. Deshalb hat der Duden seine Online-Ausgabe zuletzt um 12 000 weibliche Berufsbezeichnungen und Personenbeschreibungen erweitert.
Psycholinguistische und sprachwissenschaftliche Studien zeigen zugleich, dass das «generische» Maskulinum nicht geeignet ist, neben Männern auch an Frauen denken zu lassen.
Der Genderstern erhöht signifikant die Wahrscheinlichkeit, dass Personen auch an Frauen denken – allerdings nicht stärker als die traditionelle Doppelform (und nicht so stark wie das Binnen‑I). Typografische Zeichen wie der Genderstern machen zugleich auch non-binäre Menschen in der Sprache sichtbar.
Der Stadtrat hat sich für den Genderstern entschieden, einerseits aus Gründen der Barrierefreiheit und andererseits, weil diese Form derzeit in der Stadtverwaltung bereits am meisten verwendet wird.
Letztendlich geht es der Stadt aber nicht darum zu entscheiden, welches typografische Zeichen nun das «richtige» ist, sondern darum, non-binäre Menschen korrekt anzusprechen und in der behördlichen Kommunikation sichtbar zu machen.
Es ist aus rechtsetzungstechnischer Sicht und aus Gründen der Rechtssicherheit angebracht, sich bei Texten, die in der Amtlichen Sammlung publiziert werden, bei Verfügungen, bei Eingaben an Gerichte und Rechtsmittelinstanzen sowie bei Weisungen (Anträge an den Stadtrat, den Gemeinderat und die Stimmberechtigten) an den Richtlinien von Bund und Kanton zu orientieren.
Der Genderstern wird bisher von Bund und Kantonen nicht verwendet. Mit der Verwendung des Gendersterns würden die städtischen Erlasse gesetzessprachlich von denjenigen des Kantons Zürich und des Bundes abweichen.
Die Bundeskanzlei hat am 15. Juni 2021 Stellung genommen: «Umgang mit dem Genderstern und ähnlichen Schreibweisen in deutschsprachigen Texten des Bundes»
Am 1. November 2021 hat sie eine neue Direktive für französischsprachige Texte veröffentlicht: Pratiques d’écriture alternatives dans les textes de la Confédération en français
Darin legte sie fest, dass die Verwendung von typografischen Zeichen (trait d’union, point médian, astérisque) in Texten der Bundesverwaltung verboten sind.
Den Wortstamm des Wortes «Arzt» gibt es in zwei Varianten:
a) «Arzt-»
b) «Ärzt-»
Die erste Form kommt nur in der männlichen Einzahl zum Einsatz: «der Arzt», die zweite Form immer dann, wenn zusätzlich eine Nachsilbe mit «e» oder «i» hinzukommt – also im Plural «die Ärzt+e», in der femininen Form «die Ärzt+in», bei dem Adjektiv «ärzt+lich» und eben auch beim Genderstern «Ärzt+*in».
Das ist ein regelhaftes Verhalten, das auch für viele andere Wörter gilt (bspw. Wort – Wörter – wörtlich Mund – Münder – mündlich, etc.).
Die Idee, dass «Ärzt*in» falsch ist, kommt daher, dass viele den Genderstern als Variante einer Sparschreibung verstehen, dass also die Form «Ärzt*in» in die Formen «Arzt» und «Ärztin» aufgelöst werden kann, wie es bei der amtlichen Regelung mit Schrägstrich der Fall ist.
Bei «Ärzt*in» handelt es sich aber nicht um eine Sparschreibung, sondern um eine eigene Form des Worts.
So verändern denn auch viele Wörter im Deutschen ihre Form, wenn eine Nachsilbe hinzukommt.
Beispiele
«Arzt» → «Ärzte» (Mehrzahl), «Ärztin» (weibliche Form), «ärztlich» (Adjektiv).
Auch die Kombination aus Genderstern und weiblicher Endung ist eine solche Nachsilbe, sodass sich die Wortform auch hier auf diese Weise ändert: «Arzt» → «Ärzt*in».
Es gibt keine Hinweise darauf, dass geschlechtergerechte Sprache für Deutschlernende ein besonderes Problem darstellt. Im Vergleich zu vielen anderen Eigenschaften der deutschen Grammatik (grammatisches Geschlecht, Fälle, Verbformen, unregelmässige Pluralbildungen) sind der Genderstern oder ähnliche Formen leicht zu erkennen, zu lesen, zu erlernen und zu verwenden.
Funktions- und Berufsbezeichnungen von städtischen Mitarbeitenden – beispielsweise in der E-Mail-Signatur – orientieren sich an der erwünschten geschlechtsbezogenen Bezeichnung der jeweiligen Stelleinnhaber*innen (weiblich, männlich, non-binär).
In Stelleninseraten der Stadtverwaltung kommen (gender-)neutrale Fachbegriffe oder der Genderstern zum Einsatz.
Ausnahme: Lehrstellenbezeichnungen basieren in der Regel auf den SBFI-Vorgaben; deshalb und aus SEO-Gründen (Suchmaschinenoptimierung) wird hier auf den Genderstern verzichtet.
Suchmaschinen, insbesondere Google, versuchen Synonyme zu erkennen. Somit sollte die Erkennung von Begriffen mit Genderstern automatisch erfolgen, sofern der Wortstamm identisch ist. Es gibt jedoch noch wenig Erfahrungswerte.
Es ist bekannt, dass seitens Google bis anhin keine zusätzlichen manuellen Massnahmen für die bessere Erkennung von Synonymen bei genderneutralen Formulierungen vorgenommen wurden.
Genderneutrale Formulierungen – wie Fachperson anstelle von Fachfrau und Fachmann – unterscheiden sich stark. Es ist davon auszugehen, dass sie nicht als Synonym erkannt werden können. Die Verwendung solcher Begriffe wirkt sich entsprechend negativ auf die Auffindbarkeit aus. Das gleiche gilt für die Konstruktion «Ärzt*innen», da der Stamm «Arzt» nicht enthalten ist.
Hilfsmittel
Kontakt
Beratung
Bei Fragen und für praktische Tipps steht die Fachstelle für Gleichstellung der Stadt Zürich beratend zur Seite.
Medienanfragen
Medienschaffende richten Ihre Anfragen gerne an die Medienstelle des Präsidialdepartements.
T +41 44 412 30 65