ÖREB-Kataster - vereinfachtes Datenmodell ZH - Gewässerabstandslinien (OGD) (kantonaler Datensatz)
Gewässerabstandslinien gemäss § 67 PBG "Die Bau- und Zonenordnung kann gegenüber im Zonenplan eingetragenen Gewässern Linien festlegen, die den kantonalrechtlichen Mindestabstand erhöhen und vom Grenzabstand gegenüber Nachbargrundstücken abweichen."