Kantonaler Richtplan (OGD) (kantonaler Datensatz)
Die Richtplankarte regelt die Zweckbestimmung folgender Bereiche:
Grundnutzung:
- Siedlungsgebiet
- Landwirtschaftsgebiet
- Wald
- Erholungsgebiet
- Naturschutzgebiet
- übriges Gebiet
- Gewässer
Überlagernde Nutzung:
- Schutzwürdiges Ortsbild
- Zentrumsgebiet
- Fruchtfolgefläche
- Wiederherzustellendes Biotop
- Landschafts-Förderungsgebiet
- Landschafts-Schutzgebiet
- Wiederherzustellende Landschaftsverbindung
- Bestehende bauliche Massnahme als Landschaftsverbindung
- Freihaltegebiet (Trenn- und Umgebungsschutzgebiet)
- Materialgewinnung
- Materialablagerung
- Deponien
Strassenverkehr
Öffentlicher Verkehr
Parkierungsanlagen
Güterverkehr
Luftverkehr
Schiffahrt
Wasserversorgung
Materialgewinnung und Aushubablagerung
Energie
Post- und Fernmeldewesen
Gewässerschutz
Abfall
Öffentliche Bauten und Anlagen
Der kantonale Richtplan kann in gedruckter Form (Karte und Text) bei der kantonalen Drucksachen- & Materialzentrale Zürich (kdmz) bezogen werden. Die digitalen Daten sind für alle Ämter der kantonalen Verwaltung einsehbar. Die Weiterverarbeitung, Publikation und Datenabgabe bedarf der Zustimmung durch das ARE.
Grundnutzung:
- Siedlungsgebiet
- Landwirtschaftsgebiet
- Wald
- Erholungsgebiet
- Naturschutzgebiet
- übriges Gebiet
- Gewässer
Überlagernde Nutzung:
- Schutzwürdiges Ortsbild
- Zentrumsgebiet
- Fruchtfolgefläche
- Wiederherzustellendes Biotop
- Landschafts-Förderungsgebiet
- Landschafts-Schutzgebiet
- Wiederherzustellende Landschaftsverbindung
- Bestehende bauliche Massnahme als Landschaftsverbindung
- Freihaltegebiet (Trenn- und Umgebungsschutzgebiet)
- Materialgewinnung
- Materialablagerung
- Deponien
Strassenverkehr
Öffentlicher Verkehr
Parkierungsanlagen
Güterverkehr
Luftverkehr
Schiffahrt
Wasserversorgung
Materialgewinnung und Aushubablagerung
Energie
Post- und Fernmeldewesen
Gewässerschutz
Abfall
Öffentliche Bauten und Anlagen
Der kantonale Richtplan kann in gedruckter Form (Karte und Text) bei der kantonalen Drucksachen- & Materialzentrale Zürich (kdmz) bezogen werden. Die digitalen Daten sind für alle Ämter der kantonalen Verwaltung einsehbar. Die Weiterverarbeitung, Publikation und Datenabgabe bedarf der Zustimmung durch das ARE.