Feldhasen- und Feldlerchenförderung mit Getreide in weiter Reihe (Vernetzung) (OGD) (kantonaler Datensatz)

Feldhase und Feldlerche sollen mit der Vernetzungsmassnahme «Getreide in weiter Reihe» als typische Art grosser Ackerbaugebiete gefördert werden. Um die Massnahme auf einer Parzelle anzumelden, gelten einerseits die Grundanforderungen (DZV QI), andererseits muss die Fläche in einem auf dieser Karte dargestellten Fördergebiet liegen. Da es sich um eine Massnahme auf Ackerflächen handelt, befinden sich die Fördergebiete nur auf Fruchtfolgeflächen.

Die Fördergebiete berechnen sich folgendermassen:
- Die geförderte Tierart kommt stabil in der Region vor (basierend auf aktuellsten Zählungen von Fischerei- und Jagdverwaltung und InfoFauna)
- Die Fläche ist zusammenhängend (nicht von grossen Strassen, Siedlungen oder Wäldern unterbrochen)
- Die Fläche ist mind. 20 ha gross
- Die Fläche ist als Fruchtfolgefläche kartiert
- Artspezifische Anforderungen:
-- Feldhase: 50m Mindestabstand zu stark befahrenen Strassen
-- Feldlerche: 50m Mindestabstand zu hohen Strukturen wie Wälder, Gebäude oder Einzelbäume
-- Feldlerche Priorität 1: Gebiete mit mindestens drei nahe beieinanderliegenden Revieren, dadurch kleineres Aussterberisiko
-- Feldlerche Priorität 2: nur einzelne Reviere vorhanden, dadurch grösseres Aussterberisiko

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