Sicherheitsbereich von Stauanlagen (OGD) (kantonaler Datensatz)
Sicherheitsbereich einer Stauanlage nach Stauanlagengesetz StAG Art. 9.
In der kantonalen WsV nach BVV 1.6.7 wird festgelegt, dass Baugesuche im Bereich von Stauanlagen genauer angeschaut werden (Sicherheitsbereich).
In der kantonalen WsV nach BVV 1.6.7 wird festgelegt, dass Baugesuche im Bereich von Stauanlagen genauer angeschaut werden (Sicherheitsbereich).