Fischereipachten Betretregelungen (OGD) (kantonaler Datensatz)

Gemäss den jeweiligen Schutzverordnungen ist das Toten, Verletzen, Fangen oder Stören von wild lebenden Tieren ausgenommen im Rahmen der bewilligten Fischerei verboten. Die bewilligte Fischerei wurde zu Beginn der Pachtperiode 2026 von der Fachstelle Naturschutz und der Fischerei- und Jagdverwaltung festgelegt. Ziel der Bestimmungen ist eine schutzzielgerechte bzw. in nationalen Mooren eine schutzzieldienliche Fischerei.