Zonenpläne, Überbauungs- und Erschliessungsstände der Gemeinden (OGD) (kantonaler Datensatz)

Die Gemeinden sind verpflichtet, eine Bau- und Zonenordnung zu erlassen (§ 45 PBG). Sie regelt die Überbaubarkeit und die Nutzweise der Grundstücke. Das Gemeindegebiet wird rechtsverbindlich, soweit nicht von Waldarealen oder kantonalen Zonen wie Landwirtschafts- und Freihaltezonen erfasst, in Bauzonen (Kern-, Quartiererhaltungs-, Zentrums-, Wohn-, Industrie- und Gewerbezonen, Zonen für öffentliche Bauten), Erholungszonen, Freihaltezonen und Reservezonen sowie allenfalls kommunale Landwirtschaftszonen unterteilt (vgl. § 46 PBG).

Die Gemeinden müssen gemäss Art. 31 Raumplanungsverordnung den Überbauungs- und Erschliessungsstand periodisch nachführen.

Die hier zur Verfügung gestellte Datenebene enthält alle kommunalen Zonen sowie den Überbauungs- und Erschliessungsstand der Gemeinden des Kantons Zürich. Die kantonalen und regionalen Nutzungszonen (Landwirtschaftszone, Freihaltezonen, Überkommunale Gestaltungspläne wie auch der Wald und die Gewässer sind nicht vollständig erfasst. Ebenfalls nicht gesamthaft digitalisiert sind die Sonderbauvorschriften und Gestaltungspläne (§§ 79 ff. PBG).
Die Zonenplandaten sowie die Sonderbauvorschriften basieren auf den Nutzungsplanungsdaten des ÖREB-Katasters.

Die digitalen Daten sind nicht rechtsverbindlich und garantieren keine Vollständigkeit.

Dieser Datensatz wurde für den Jahresendstand 2021 überarbeitet und beinhaltet nicht mehr die gleichen Attribute wie in den Vorjahren.
Wichtigste Anpassung ist, dass ein neuer Kantonscode erstellt wurde und der bisherige nicht mehr verfügbar ist.

Datenbezug (download)

Stand der Daten: 31.12.2023

Achtung: Die dargestellten Daten können vom tatsächlichen Dateninhalt abweichen. Der genaue Dateninhalt ist in den Metadaten beschrieben


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