Anmelden für das Wohnen im Alterszentrum
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Persönliche Beratungstermine sind nur mit telefonischer Voranmeldung möglich.
Häufige Fragen
In einem städtischen Alterszentrum leben vorwiegend betagte Menschen aus der Stadt Zürich. Beim Einzug sind sie meist noch in der Lage, den Alltag selbständig zu gestalten, benötigen jedoch Entlastung in den täglichen Arbeiten oder eine gewisse pflegerische Unterstützung. Sie wünschen sich die Sicherheit, dass rund um die Uhr jemand da ist und schätzen das Leben in einem sozialen Umfeld. Wenn wichtige Gründe vorliegen, können auch Personen mit Wohnsitz ausserhalb der Stadt Zürich in ein städtisches Alterszentrum ziehen.
Melden Sie sich an, sobald Sie entschieden haben, dass Sie innerhalb der nächsten zwölf Monaten in ein städtisches Alterszentrum umziehen wollen. So können Sie und auch wir verbindlich planen und es bleibt genügend Zeit für die Vorbereitungen. Wir begleiten Sie auf diesem Weg.
Ihre Anmeldung gilt für alle städtischen Alterszentren. Wünschen Sie einen Umzug in ein bestimmtes Alterszentrum, bitten wir Sie, uns dies mit der Anmeldung mitzuteilen. Wenn immer möglich, werden wir Ihren Wunsch erfüllen. Sollte dies aufgrund des gewünschten Umzugszeitpunkts und/oder den Kapazitäten des Wunsch-Alterszentrums nicht möglich sein, unterstützt und begleitet Sie unsere Kundenbetreuung.
Eine Besonderheit der städtischen Alterszentren ist es, dass auch Paare mit einem unterschiedlichen Gesundheitszustand einziehen können. Je nach Bedarf ist ein Einzug in ein 2-Zimmer-Appartement oder auch in zwei 1-Zimmer-Appartements möglich.
Ihre Anmeldung nimmt die «Beratungsstelle Wohnen im Alter» entgegen.
Nach erfolgter Anmeldung stehen Ihnen die Kundenbetreuung Alterszentren Stadt Zürich oder die Leiterinnen und Leiter Alterszentren für persönliche Fragen und Anliegen zur Verfügung.
Auch Personen ohne Wohnsitz in der Stadt Zürich können in ein städtisches Alterszentrum ziehen, wenn wichtige Gründe vorliegen.
Was sind wichtige Gründe?
Haben Sie einen langjährigen früheren Bezug zur Stadt Zürich? Leben nahe Angehörige in der Stadt Zürich? Beim Vorliegen solch wichtiger Gründe kann ein Ausnahmegesuch gestellt werden. Die Beratungsstelle «Wohnen im Alter» erteilt weitere Auskünfte.
Bei Personen mit Wohnsitz ausserhalb der Stadt Zürich wird ein Zuschlag erhoben.
Städtische Alterszentren ausserhalb der Stadt Zürich
Alterszentren Stadt Zürich führt zwei Alterszentren ausserhalb der Stadt Zürich: Das Alterszentrum Rebwies in Zollikon und das Alterszentrum Rosengarten in Uster. Einwohnerinnen und Einwohner dieser Standortgemeinden oder deren angrenzenden Gemeinden benötigen keine Ausnahmebewilligung, um sich in diesen Zentren anzumelden. Voraussetzung ist, dass das Appartement von niemandem aus der Stadt Zürich beansprucht wird. Für weitere Auskünfte oder für eine Anmeldung wenden Sie sich bitte direkt ans jeweilige Alterszentrum.
Sind Sie interessiert, möchten aber erst in zwei, drei Jahren umziehen? Melden Sie sich bei uns. Gerne senden wir Ihnen regelmässig Informationen wie beispielsweise unseren Veranstaltungskalender.
Telefon +41 44 412 47 44, asz@zuerich.ch