Global Navigation

Heizungsausfall: Mobile Heizung oder Überbrückungslösung

Ist Ihre Heizung ausgefallen und kann nicht mehr repariert werden? Beachten Sie unsere Empfehlungen zum Einsatz einer mobilen Heizung oder einer Überbrückungslösung und erfahren Sie, welche Vorgehensweise für Ihr Projekt gilt.

Mobile Heizung

Fällt die Heizung plötzlich aus und kann nicht mehr repariert werden, kann je nach benötigter Heizleistung und Dauer des Ausfalls eine mobile Heizung eingesetzt werden (elektrische, fossile oder holzbasierte mobile Lösung).

Wir empfehlen das Einholen mehrerer Offerten und die Beratung durch Heizungsinstallateur*innen.

Nachfolgend werden die gängigsten mobilen Heizungen beschrieben. Die aufgeführten Kosten sind Richtwerte. Generell gilt: Je länger die Mietzeit, desto geringer fällt die tägliche Miete aus.

Überbrückungslösung

Seit November 2022 ist es in der Stadt Zürich bei Heizungsausfällen unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, zur Überbrückung einen ausrangierten aber noch funktionstüchtigen fossilen Heizkessel oder einen Wanderkessel temporär einzubauen (d. h. ein speziell für Überbrückungszwecke an verschiedenen Orten eingesetzter Kessel). Fragen Sie bei einer Installationsfirma nach, welche Optionen Ihnen angeboten werden können. 

Bedingung

Die Überbrückungslösung darf nur in Anspruch genommen werden, wenn das nachfolgend aufgeführte Vorgehen eingehalten und als dauerhafte Heizung eine erneuerbare Lösung bis spätestens zum 1. September 2025 installiert wird.

Vorgehen

  1. Melden Sie uns den Ausfall Ihrer Heizung innert 24 Stunden per E-Mail oder Telefon, siehe untenstehender Kontakt.
  2. Senden Sie uns innerhalb von drei Wochen nach dem Heizungsausfall Ihr Gesuch für eine Überbrückungslösung per E-Mail oder untenstehendem Kontaktformular.
  3. Senden Sie uns nach der Installation der Überbrückungslösung das Messprotokoll der Abgasmessung per E-Mail oder untenstehendem Kontaktformular.
  4. Innerhalb von sechs Monaten nach Einreichung des Gesuchs für eine Überbrückungslösung müssen Sie eine Meldung oder ein Baugesuch für eine dauerhafte, erneuerbare Heizung einreichen. 
  5. Die erneuerbare Heizung muss bis zum 1. September 2025 eingebaut sein.

Benötigte Unterlagen

Kontakt

Nutzen Sie das folgende Kontaktformular, um Ihr Gesuch für eine Überbrückungslösung per E-Mail einzureichen.

Haben Sie Fragen zu mobilen Heizungen oder Überbrückungslösungen? Die Stadt Zürich unterstützt Sie beim Heizungsersatz. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder schriftlich.

Stadt Zürich
Umwelt- und Gesundheitsschutz
Energie
Kontaktformular

Weitere Informationen