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Lärm- und Schallschutz (Lärmgutachten)

Der Umwelt- und Gesundheitsschutz Zürich (UGZ) überprüft die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen zum Lärmschutz und ist Ihr Ansprechpartner in der Planungsphase und im Baubewilligungsverfahren.

In folgenden Fällen muss in der Regel mit dem Baugesuch ein Lärmgutachten eingereicht werden (Aufzählung nicht abschliessend):

  • Der Standort ist über den massgebenden Belastungsgrenzwerten mit Lärm vorbelastet (z. B. durch Strassenverkehrslärm).
  • Das Vorhaben verursacht selbst massgeblichen Lärm, der auf die Nachbarschaft oder auf das eigene Gebäude einwirkt (z. B. infolge einer Parkierungsanlage, einer Lüftungs- oder Klimaanlage, einer Wärmepumpe oder einer Aussenwirtschaft etc.).
  • Sie planen einen Umbau mit Grundrissänderungen oder eine Nutzungsänderung (z. B. die Umnutzung von Büro- zu Wohnnutzung oder die Ausdehnung der Betriebszeiten einer Bar).

Unsere Fachpersonen beraten Sie gerne.

Weitere Informationen zum Thema Lärm können hier abgerufen werden.

Ansprechpersonen

Baubewilligungsverfahren: vor dem Bauentscheid

Christoph Schoch, Teamleiter Lärmschutz
Telefon +41 44 412 17 26
Kontaktformular
Oscar Fisler, Projektleiter Lärmschutz
Telefon +41 44 412 28 43
Kontaktformular
Martin Felder, Projektleiter Lärmschutz
Telefon +41 44 412 28 44
Kontaktformular
Katrin Gräser, Projektleiterin Lärmschutz
Telefon  +41 44 412 48 21
Kontaktformular
Petra Panzer, Projektleiterin Lärmschutz

Telefon +41 44 412 17 06

Kontaktformular
Enrico Tempesta, Projektleiter Lärmschutz

Telefon +41 44 412 17 36

Kontaktformular

Baubewilligungsverfahren: nach dem Bauentscheid

Andreas Blötz, Projektleiter Lärmschutz
Telefon +41 44 412 28 14
Kontaktformular

Weitere Informationen