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Raucherräume, Fumoirs

Anforderungen und gesetzliche Grundlagen

Rauchen (jede Art, auch Sisha- und E-Rauchen) ist ausschliesslich in dicht abgetrennten Raucherräumen mit selbsttätig schliessenden Türen und einer Abluftführung über Dach gestattet. Die Raucherräume dürfen nicht als Durchgang in andere Räume dienen. Wer einen Raucherraum betreibt, muss dafür sorgen, dass weder Personen in angrenzenden Räumen noch Nachbarn durch Rauch belästigt werden.

Die Ausführung der Lüftungsanlage erfolgt nach dem Stand der Technik, insbesondere sind SWKI VA 102-01 «Raumlufttechnische Anlagen in Gastwirtschaftsbetrieben», Norm SIA 382.1 «Lüftungs- und Klimaanlagen» zu beachten sowie ArGV3 Art. 16 bis 18.

Bei Raucherkabinen mit Filtrierungssystem, wird die Luft nach einer Filtrierung aus der Kabine in den sie umgebenden Raum gefördert. Dieser Typ Raucherkabine darf nicht in einem Nichtraucherbereich betrieben werden.

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