Sanierung – Umgang mit Gebäudeschadstoffen
Grundsätzlich muss bei allen Sanierungs- und Rückbauprojekten von Gebäuden, welche vor 1990 errichtet wurden, eine Schadstoffabklärung (Gebäudechecks oder zur Grobeinschätzung Gebäudescreenings) gemacht werden. Bei diesen Gebäuden kann nicht ausgeschlossen werden, dass sie Schadstoffe wie Asbest, Polychlorierte Biphenyle (PCB), Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) oder Schwermetalle (insbesondere Blei) enthalten. Sofern Bauabfälle mit umwelt- oder gesundheitsgefährdenden Stoffen anfallen, besteht eine Meldepflicht. Der Umwelt- und Gesundheitsschutz Zürich (UGZ) muss vor Sanierungsbeginn informiert werden.
Schadstoffhaltige Baumaterialien
- Hier finden Sie eine Übersicht über schadstoffhaltige Baumaterialien sowie Links mit anerkannten Sanierungsfirmen und Laboratorien für Probenahmen/Analysen sowie Links auf weiteres Informationsmaterial.Merkblatt «Schadstoffe in Bauten» (PDF, 157 KB)Dokument vorlesen Dokument herunterladen
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