Emissionen
Die Luftreinhalte-Verordnung (LRV) schreibt für die Emission von Schadstoffen Grenzwerte sowie regelmässige Kontrollen der entsprechenden Anlagen vor. In der Stadt Zürich werden die Emissionsmessungen vom Fachbereich Luftqualität durchgeführt. Bei neuen oder sanierten Anlagen erfolgt zunächst eine Abnahme- bzw. Erstkontrolle. Danach erfolgen in festgelegten Abständen Routinekontrollen.
Verbrennen von Abfällen
Das Verbrennen von Abfällen im Freien oder in Feuerungsanlagen ist illegal und strafbar. Es verseucht die Luft und den Boden und gefährdet die Gesundheit. Zudem führt das Verbrennen von Abfall zu Schäden an Ofen, Cheminée und Kamin. Eine richtig betriebene, gut gewartete und kontrollierte Feuerung sorgt hingegen nicht nur für eine optimale Wärmeversorgung, sondern auch für einen minimalen Schadstoffausstoss.