Die Revisionsvorlage des UVEK verfolgt eine Reduktion der schweizerischen Treibhausgasemissionen um 50 Prozent bis 2030. Das damit verknüpfte Inlandziel (in der Schweiz emittierte Treibhausgase), sieht eine Verminderung um 30 Prozent vor. Aktuelle Szenarien zeigen, dass die Industriestaaten ihre Emissionen bis 2050 um 80 bis 90 Prozent reduzieren müssen. Für die Schweiz ist dementsprechend eine Halbierung der inländischen Treibhausgasemissionen bis 2030 als Zwischenziel angemessen. Der vollständige Umstieg auf erneuerbare Energie und die entsprechende Transformation der Versorgungssysteme soll vorangetrieben werden. Neben den Brennstoffen sollten auch die Treibstoffe besteuert werden, ansonsten bleiben die Sektoren ungleich behandelt. Das gilt auch für den Flugverkehr. Das in Aussicht gestellte Verbot von Heizungen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, erachtet der Stadtrat als Option. Aber nur dann, wenn Massnahmen wie eine CO2-Abgabe oder Lenkungsabgaben im Rahmen eines umfassenden Klima- und Energielenkungssystems (KELS) nicht die gewünschte Wirkung erzielen. Auf jeden Fall muss ein solches Verbot frühzeitig angekündigt werden und eindeutig definierte Ausnahmebestimmungen enthalten.
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