Sollte am Sonntag, 27. November 2016, die Atomausstiegsinitiative abgelehnt werden, so muss mindestens die technische Sicherheit der Schweizer Kernkraftwerke gewährleistet werden können. Daher regt die Stadt Zürich beim Bund an, in der Überarbeitung der Kernenergieverordnung (KEV) den Sicherheitsnachweis ab dem vierten Betriebsjahrzehnts eines Kernkraftwerks alle fünf statt nur alle zehn Jahre einzufordern.
Gemeindeordnung regelt den Ausstieg schon heute
In der Gemeindeordnung der Stadt Zürich ist bereits heute festgehalten, dass auf neue Beteiligungen und Bezugsrechte an Kernenergieanlagen verzichtet wird. Zudem haben die Stimmberechtigten in der Gemeindeabstimmung vom 5. Juni 2016 die Gemeindeordnung um den Artikel 125 ergänzt. Dieser lässt die Beteiligung an Atomkraftwerken sowie der Bezug von Atomstrom nur bis längstens zum Jahr 2034 zu.