Global Navigation

Die Pandemie ist noch nicht vorbei: Griffige Massnahmen sind nötig

Medienmitteilung

Der Stadtrat ist erleichtert, dass der Bund eine allgemeine Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr angeordnet hat. Ebenso begrüsst er die kantonalen Auflagen für die Clubbetreibenden. Die Gästezahl in städtischen Badeanlagen wird limitiert.

2. Juli 2020

Der Zutritt in die Stadtzürcher Bäder wird beschränkt, damit der Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Aufgrund des starken Besucheraufkommens gilt ab sofort in den Bädern Utoquai und Stadthausquai eine maximale Personenzahl von 400 beziehungsweise 180 Gästen. Das Sportamt prüft die Situation in allen städtischen Badeanlagen laufend. Falls nötig, werden auch in anderen Bädern wieder Personenbeschränkungen eingeführt. Das Sportamt empfiehlt vor dem Besuch auf sportamt.ch/badi-aktuell den Belegungsstatus zu prüfen. Personen mit Krankheitssymptomen dürfen die Hallenbäder und Sommerbäder nach wie vor nicht betreten.

Der Stadtrat begrüsst die vom Bund angeordnete Maskenpflicht im ÖV ab kommendem Montag. In Trams und Bussen in der Stadt Zürich kann die Abstandsregel von 1,5 Metern – insbesondere in den Stosszeiten – nicht eingehalten werden. Die Maskenpflicht ist notwendig, damit der ÖV auch weiterhin seine Aufgabe als sicheres und leistungsfähiges Verkehrsmittel wahrnehmen kann. Die VBZ haben seit den ersten Lockerungsschritten mit verschiedenen Massnahmen versucht, die Bevölkerung zum Maskentragen im ÖV zu sensibilisieren. Zum Beispiel verteilten die Verkehrsbetriebe 50 000 Hygienemasken an ihre Passagierinnen und Passagiere.

Der Stadtrat hat heute mit dem Regierungsrat Gespräche geführt. Die angekündigten Verbesserungen bei den Schutzkonzepten der Clubbetreibenden helfen, das Contact Tracing des Kantons sicherzustellen. Von den Clubbetreibenden erwartet der Stadtrat, dass die vereinbarten Verbesserungen in aller Konsequenz umgesetzt werden. Die Stadtpolizei Zürich wird die Einhaltung der vom Kanton verfügten Auflagen kontrollieren, vor Ort festgestellte Mängel beheben sowie zuhanden der Gesundheitsdirektion des Kantons Bericht erstatten. Der Stadtrat begrüsst die Absicht des Kantons, die Situation in den Clubs sehr genau zu beobachten.

Der Stadtrat erachtet das Nachtleben als wichtigen Teil des Stadtlebens. Da es beim Clubbing offensichtlich zu vielen Ansteckungen kommen kann, befürchtet der Stadtrat, dass damit das Tracing aber bald wieder an seine Grenzen stösst. Sollten die angeordneten Massnahmen nicht greifen oder sollte es zu einer hohen Zahl von weiteren Ansteckungen in Clubs kommen, befürwortet der Stadtrat, dass Clubschliessungen angeordnet werden.

Der Stadtrat appelliert an die Bevölkerung, keine unnötigen Risiken einzugehen: Die Pandemie ist noch nicht vorbei. Gerade jetzt ist es besonders wichtig, dass wir das Erreichte nicht aufs Spiel setzen. Die Verhaltensregeln – Handhygiene und Abstandhalten – bleiben die wichtigsten Schutzmassnahmen. Ist Abstand halten nicht möglich, bieten Masken einen Schutz. Besonders gefährdete Personen gilt es weiterhin zu schützen.