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Stadt Zürich führt eine generelle Maskenpflicht ein

Medienmitteilung

Aufgrund der steigenden Fallzahlen führt der Stadtrat neu in der gesamten Stadtverwaltung, auch in den nicht öffentlichen Bereichen, eine generelle Maskenpflicht ein. Zudem arbeiten die städtischen Mitarbeitenden wieder vermehrt im Homeoffice. Die Dienstleistungen der Stadt bleiben weitestgehend wie gewohnt aufrechterhalten.

21. Oktober 2020

Der Stadtrat weitet die am 10. September 2020 eingeführte Maskenpflicht in den öffentlichen Bereichen (Medienmitteilung vom 7. September 2020) auf die gesamte Stadtverwaltung aus. Städtische Angestellte und Besuchende tragen in allen städtischen Verwaltungsgebäuden eine Schutzmaske. Die Maske kann im Sitzen abgelegt werden, sofern der Abstand von 1,5 Metern eingehalten wird oder andere Schutzmassnahmen (Plexiglas) vorhanden sind.

Um die Stosszeiten zu entlasten und enge Kontakte am Arbeitsplatz zu vermeiden, arbeiten die städtischen Mitarbeitenden, soweit betrieblich möglich, wieder vermehrt im Homeoffice. Die Dienstleistungen der Stadt werden weitestgehend wie gewohnt erbracht.

Informationen zu Betriebsanpassungen unter: stadt-zuerich.ch/coronavirus-betrieb. 

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