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Stadtspital Zürich ─ Neues Vergütungssystem für die Kaderärzteschaft

Medienmitteilung

Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat ein neues Vergütungssystem für die Kaderärzteschaft des Stadtspitals Zürich. Die Anreize des neuen Systems sind auf eine hohe Behandlungsqualität und Patientenzufriedenheit sowie eine nachhaltige Kosten- und Leistungsentwicklung ausgelegt. Die Honorare und die damit verbundenen Fehlanreize werden abgeschafft.

29. September 2021

Das Vergütungssystem der Kaderärzteschaft (Chefärztinnen und Chefärzte, Leitende Ärztinnen und Ärzte sowie Oberärztinnen und Oberärzte) des Stadtspitals setzt sich heute aus dem Grundlohn und Zulagen gemäss städtischem Personalrecht sowie den Honoraren zusammen. Die Honorarregelung beinhaltet Anreize für Mengenausweitung und einen falschen Einsatz von Mitteln. Der Stadtrat wendet sich von diesem Ansatz ab. Er folgt damit auch den Vorgaben des im Juli 2021 revidierten kantonalen Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetzes. Das neue Vergütungssystem stellt sicher, dass keine Anreize für eine unwirksame, unzweckmässige oder unwirtschaftliche Leistungserbringung bestehen. Mit dem neuen System sollen zudem die Transparenz sowie die Gleichbehandlung der Kaderärztinnen und Kaderärzte verbessert werden. Auch soll die Konkurrenzfähigkeit und eine hohe Arbeitgeberattraktivität des Stadtspitals Zürich sichergestellt werden. Der Stadtrat hatte das Vergütungssystem bei den Personalverbänden vernehmlasst und wird es nun dem Gemeinderat unterbreiten.

Einfach, transparent und nachvollziehbar

Das neue Vergütungssystem sieht eine Vergütung vor, die aus drei Komponenten besteht: Grundlohn, Fachkomponente und variable Komponente. Der Grundlohn für die Chefärztinnen und Chefärzte sowie Leitenden Ärztinnen und Ärzte bildet die Anforderungen und Kompetenzen der Funktion ab. Gegenüber dem jetzigen System fällt ihr Grundlohn künftig höher aus. Der Grundlohn der Oberärztinnen und Oberärzte richtet sich weiterhin nach dem städtischen Personalrecht. Die Fachkomponente bildet die Marktverhältnisse je Fachgebiet sowie die strategische Bedeutung der Fachgebiete für das Stadtspital Zürich ab. Die stufen- und funktionsgerechte variable Komponente berücksichtigt die Messgrössen für eine hohe Behandlungsqualität sowie für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung des Spitals. Die variable Komponente dient damit der Honorierung von besonderen Leistungen in den Aspekten von Führung und Management. Sie wird nur an Chefärztinnen und Chefärzte und Leitende Ärztinnen und Ärzte ausbezahlt. Die Gesamtvergütung darf 1 Million Franken pro Jahr nicht übersteigen. Dies entspricht der kantonalen Regelung. Der Stadtrat sieht allerdings aufgrund der bisherigen Ausgangslage, einem Marktvergleich und unter Berücksichtigung einer verhältnismässig ausgestalteten Marge für zukünftige Entwicklungen folgende Maximalvergütungen vor: 800 000 Franken für Chefärztinnen und Chefärzte; 500 000 Franken für Leitende Ärztinnen und Leitende Ärzte sowie 240 000 für Oberärztinnen und Oberärzte. Die Umsetzung des Vergütungssystems soll maximal kostenneutral ausgestaltet sein.

Massnahmen zur Stärkung Pflege- und Betreuung

Neben der Erarbeitung des neuen Vergütungssystems für die Kaderärztinnen und Kaderärzte des Stadtspitals hat Stadtrat Andreas Hauri, Vorsteher des Gesundheits- und Umweltdepartements, die Prüfung von Verbesserungsmöglichkeiten für Mitarbeitende in Pflege- und Betreuungsberufen in Auftrag gegeben (Medienmitteilung vom 12. November 2020). Mit dem Ziel die Pflege- und Betreuungsberufe langfristig zu stärken werden zurzeit verschiedenen Massnahmen eruiert. Über die konkreten Massnahmen wird der Stadtrat zu gegebener Zeit informieren. 

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