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Gesundheitszentren für das Alter: Neue Taxregelung

Medienmitteilung

Die Zusammenführung der Alterszentren und Pflegezentren der Stadt Zürich zu den Gesundheitszentren für das Alter erfordert eine neue, einheitliche Taxregelung. Diese wurde vom Stadtrat beschlossen und tritt per 1. Januar 2024 in Kraft.

30. August 2023

Die Alterszentren und Pflegezentren der Stadt Zürich haben sich 2021 zu den Gesundheitszentren für das Alter zusammengeschlossen. Infolgedessen braucht es ein neues Taxmodell, das auf das gemeinsame Angebot ausgerichtet ist. Ebenfalls werden die 2015 letztmals veränderten Taxen an die aktuelle Kostenrechnung und Teuerung angepasst. Der Stadtrat setzt die neue Taxregelung (AB VsEP) per 1. Januar 2024 in Kraft. Von der neuen Taxregelung nicht betroffen sind die ambulanten und stationären Pflegeleistungen sowie weitere KVG-pflichtige Leistungen.

Anpassung bei Hotellerie- und Betreuungstaxe

Die neue Taxregelung bildet die breite Angebotspalette der Gesundheitszentren für das Alter ab und ermöglicht gemäss der Vorgabe der städtischen Altersstrategie 2035 eine erhöhte Durchlässigkeit der Wohnmöglichkeiten für die ältere Bevölkerung mit Unterstützungs- sowie Pflegebedarf. Das neue Taxmodell umfasst insgesamt neun Hotelleriekategorien, die sich am Angebot, an den Eigenschaften des Appartements oder Zimmers (Art, Grösse, Ausbaustandard) sowie an der Lage des Gesundheitszentrums orientieren. Bei den Betreuungstaxen erfolgt gemäss Empfehlung des schweizerischen Preisüberwachers eine Umstellung auf Betreuungspauschalen in allen Gesundheitszentren für das Alter. Abgestimmt auf die Betreuungsintensität der Angebote werden die Betreuungsleistungen anhand von drei fixen Betreuungspauschalen abgegolten.

Ausrichtung der neuen Taxen

Die neuen Taxen orientieren sich an der Kostendeckung, schöpfen diese jedoch nicht voll aus. In die neuen Taxen eingeflossen sind auch die Folgen der Teuerung, insbesondere für Energiekosten, aktualisierte Immobilienkosten und die Lohnentwicklung. Die Kostensteigerungen werden hauptsächlich durch höhere Personalkosten verursacht, die zu einem grossen Teil durch die stetige Spezialisierung der Angebote beispielsweise für Menschen mit Demenz erforderlich sind.

Preise

Mit der neuen Taxregelung ab 1. Januar 2024 beträgt die Gesamttaxe für Hotellerie und Betreuung im Angebot «Wohnen im Alter» (Langzeitpflege mit wenig Pflegebedarf) neu 137 Franken pro Tag in den günstigsten 2-Zimmer-Appartements und bis zu 177 Franken pro Tag in den 1-Zimmer-Appartements der jüngst eröffneten Neubauten. Das Angebot «Wohnen mit Pflege» (Langzeitpflege mit hohem Pflegebedarf) beginnt bei 190 Franken pro Tag und endet bei 255 Franken pro Tag. Die Angebote spezialisierte Pflege mit erhöhtem Betreuungsbedarf beispielsweise bei fortgeschrittener Demenz, für Palliative Care oder bei gerontopsychiatrischen Leiden bewegen sich zwischen 184 bis 260 Franken pro Tag. Insgesamt liegt das Preisniveau der Gesundheitszentren für das Alter nach wie vor unter dem kantonalen Durchschnitt. Neu ist eine regelmässige Überprüfung der Taxen vorgesehen, damit diese den aktuellen Kosten angepasst werden.

Übergangsbestimmung federt Taxerhöhung ab

Die Taxanpassungen werden mittels einer Übergangsbestimmung abgefedert, indem die Erhöhung für die Bewohnenden ohne Zusatzleistungen während zwei Jahren auf maximal 14 Franken pro Tag limitiert wird. Bei Bewohnenden mit Zusatzleistungen werden die neuen Taxen vom Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV anerkannt und vollständig übernommen. Für Bewohnende, die bereits Zusatzleistungen beziehen, ändert sich daher aufgrund der Taxanpassungen nichts. Somit ist auch künftig sichergestellt, dass alle Personen, die einen Aufenthalt in den Gesundheitszentren für das Alter benötigen, diesen auch erhalten, unabhängig ihrer Einkommens- und Vermögenssituation.

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