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Stadtrat beschliesst Wertberichtigung des Bettenhauses am Stadtspital Zürich Triemli

Medienmitteilung

Aufgrund der fortschreitenden Verschiebung von stationärer zu ambulanter Versorgung wird die frei gewordene stationäre Fläche im Bettenhaus für ambulante Medizin genutzt. Der Stadtrat hat die dauerhafte Umnutzung und die damit verbundene Wertberichtigung über 15 085 344 Franken (ausserplanmässige Abschreibung) unter HRM2 rückwirkend per 1. Januar 2023 genehmigt.

4. Oktober 2023

Die Medizin hat enorme Fortschritte gemacht, die zur Verkürzung von stationären Behandlungen und zur Zunahme von ambulanter Versorgung geführt haben. Auch von Kanton und Bund wird die zunehmende ambulante Versorgung mittels einer Liste von ambulant durchzuführenden Behandlungen gefordert. Bei der Gesamtplanung des Bettenhauses 1994 und bei der Annahme der Volksabstimmung 2007 waren diese Entwicklungen nicht absehbar. Das Bettenhaus wurde für den Betrieb von 550 Betten mit einer Geschossfläche von total 63 310 m2 geplant. Heute werden dauerhaft 11 000 m2 für ambulante Versorgung und Büroarbeitsplätze genutzt.

Anpassung Gebäudewert an tatsächliche Nutzung

Vor diesem Hintergrund wollte der Stadtrat per 1. Januar 2019 in der HRM2-Rechnung eine Wertberichtigung in der Höhe von 175,686 Millionen Franken vornehmen (Medienmitteilung Stadtrat vom 22. Januar 2020). Dagegen hat der Regierungsrat am Verwaltungsgericht Beschwerde eingereicht (Medienmitteilung Regierungsrat vom 23. April 2021) und wurde bestätigt (Medienmitteilung Stadtrat vom 7. Januar 2022). Gemäss Verwaltungsgerichts-entscheid muss die Korrektur unter HRM2 mit einer anderen Methode berechnet werden. Mit dieser neuen Bewertungsmethodik nach HRM2 betragen die Mehrkosten 18 856 680 Franken. Abzüglich der bereits verbuchten Abschreibungen resultiert ein auf dem Verwaltungsvermögen auszubuchender Wert von 15 085 344 Franken.

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