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Organisation

Organisationsreglement des Gesundheits- und Umweltdepartements

Am 2. Februar 2022 hat der Departementsvorsteher das Organisationsreglement des Gesundheits- und Umweltdepartements (OrgR GUD) erlassen. Dieses regelt insbesondere die Entscheidungsbefugnisse der Mitarbeitenden in den Dienstabteilungen und des Departementssekretariats.

Das OrgR GUD findet sich in der Amtlichen Sammlung (AS 172.330) der städtischen Rechtserlasse. Für das Departementssekretariat sowie für die Dienstabteilungen STZ, GFA, SGD und UGZ besteht je ein separater Anhang, der ebenfalls vom Departementsvorsteher erlassen wird:

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