Global Navigation

Nichtionisierende Strahlung (NIS), Elektrosmog

stadt-zuerich.ch/elektrosmog

Elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder begegnen uns alltäglich. Dafür gibt es natürliche und künstliche Quellen. Je nach Intensität und Frequenz kann nichtionisierende Strahlung (NIS), auch Elektrosmog genannt, die menschliche Gesundheit beeinträchtigen.

Natürliche Quellen für nichtionisierende Strahlung sind zum Beispiel das statische, elektrische Feld in der Atmosphäre und das Erdmagnetfeld. Künstlich erzeugte Felder treten überall dort auf, wo technisch Spannungsdifferenzen oder Ströme erzeugt werden. Anlagen zur Stromversorgung, Elektrogeräte sowie eine Vielzahl von Sendeanlagen für verschiedene Funkanwendungen sind künstliche Quellen für nichtionisierende Strahlung. Diese Strahlung kann die menschliche Gesundheit beeinträchtigen. Relevant sind hierfür die Intensität und die Frequenz. In der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NIS-Verordnung) sind deshalb Grenzwerte definiert, um Menschen vor schädlicher oder lästiger nichtionisierender Strahlung zu schützen.

In der Stadt Zürich ist der Umwelt- und Gesundheitsschutz Zürich (UGZ) für den Vollzug der NIS-Verordnung im Bereich Funkanwendungen zuständig. Der UGZ prüft Baugesuche und überwacht bestehende Anlagen. Darüber hinaus steht die Fachstelle NIS der Bevölkerung für Beratung und Fragen zur Verfügung.

Weitere Informationen

Kontakt