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Lärm ortsfester Anlagen

Neben den Anlagen des Verkehrs verursachen auch Industrie- und Gewerbeanlagen, Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen, Parkierungsanlagen und andere ortsfeste Anlagen Lärm.

Bei den oben genannten Lärmarten besteht im Gegensatz zum Verkehrslärm keine gesetzliche Pflicht, die Lärmimmissionen in einem Lärmbelastungskataster zu führen. Deshalb kann der Fachbereich Lärmschutz des Umwelt- und Gesundheitsschutzes Zürich (UGZ) erst bei Verdacht auf Grenzwertüberschreitungen oder aufgrund von Lärmbeschwerden tätig werden.

Bei Neuanlagen und wesentlichen Änderungen bestehender Anlagen stellen wir im Rahmen des Baubewilligungsverfahren sicher, dass die lärmschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Mehr dazu finden Sie unter nachfolgendem Link:

Lärm- und Schallschutz bei Bauvorhaben (Lärmgutachten)

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