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Geburt und Kind

Pikettentschädigung für selbstständige Hebammen

Freipraktizierende Hebammen sind für Geburten und Wochenbettpflege über Wochen in Bereitschaft und müssen für die angemeldeten Frauen rund um die Uhr erreichbar sein. Dieser Pikettdienst ist durch die Krankenpflegegrundversicherung nicht gedeckt.

Die Stadt Zürich richtet deshalb auf Gesuch der Hebamme ein Wartegeld von 200 Franken für die Hausgeburt und 115 Franken für die Wochenbettpflege aus.

Abrechnungsverfahren für Hebammen

Damit die Hebammenentschädigung ausgerichtet werden kann, benötigen wir von Ihnen als Hebamme folgende Unterlagen:

  • ausgefülltes Abrechnungsformular Wartegeld (Gesuch)
Bei erstmaliger Abrechnung zusätzlich: 
  • Bewilligung der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich für die selbstständige Berufsausübung als Hebamme
  • Bestätigung der Ausgleichskasse, aus der hervorgeht, dass Sie als Selbstständigerwerbende mit der AHV abrechnen. Diese Bestätigung können Sie telefonisch bei der Ausgleichskasse anfordern.

Mit Einreichung des Gesuchs bestätigen Sie, dass die Pikettstunden geleistet wurden, Sie als selbstständige Hebamme abrechnen und nicht in einem Anstellungsverhältnis stehen. 

Senden Sie Ihr Gesuch an sgd-hebammen@zuerich.ch. Bei Fragen stehen wir Ihnen unter T 044 412 44 97 gerne zur Verfügung. 

Wochenbettbeiträge

Zur Geburt eines Kindes wird ein sogenannter Wochenbettbeitrag erteilt. Berechtigt sind Mütter, die in der Stadt Zürich wohnhaft sind und Anspruch auf Prämienverbilligung haben.

Der Beitrag von 200 Franken wird durch die Städtischen Gesundheitsdienste in Form eines Auszahlungsscheins ausgerichtet. Dieser Check ist zwei Monate gültig und kann innerhalb der Gültigkeitsdauer bei jeder Poststelle eingelöst werden. Der Wochenbettbeitrag kann nicht separat beantragt werden, sondern wird in der Regel automatisch an anspruchsberechtigte Personen ausgerichtet.

Elternbriefe Pro Juventute

Elternbrief Pro Juventute

Vom Stillen bis zum Abenteuer Schulanfang: Die Elternbriefe der Pro Juventute begleiten Erziehungsberechtigte bei ihrer anspruchsvollen Aufgabe. Und dies regelmässig, dem Alter des Kindes entsprechend.

Sie erhalten Informationen und Anregungen zu den Themen Ernährung, Pflege, Schlafen, Sicherheit, Elternsein, Partnerschaft, Trotzen, Geschlechterrollen, Kreativität, Körper und Gefühle, Computer & Co., Spielzeug und Familienalltag.

Die Stadt Zürich schenkt den Eltern jedes Erstgeborenen die Elternbriefe vom ersten bis zum dritten Lebensjahr. Im ersten Lebensjahr werden die Elternbriefe monatlich zugestellt, im zweiten Lebensjahr alle zwei Monate und im dritten Lebensjahr alle drei Monate.

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