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Zahnmedizin

Die Zahnärztliche Sprechstunde bietet Hilfe für marginalisierte Menschen bei akuten zahnärztlichen Problemen.

Symbolbild

Wie arbeiten wir?

Zahnärztliche Betreuung

Zielgruppe 

Das Angebot der Zahnmedizinischen Sprechstunde richtet sich an zahnmedizinisch unterversorgte, von Sozialhilfe und/oder Renten abhängige Menschen, mit Suchtproblemen und/oder Verhaltensauffälligkeiten. 

Termine

Der Zugang zur zahnärztlichen Behandlung erfolgt niederschwellig. Erstbehandlungen erfolgen so schnell wie möglich, nach telefonischer Selbstzuweisung oder nach Überweisung von Sozialämtern und/oder medizinischen Zuweisenden.

Termine können in der Zahnärztlichen Sprechstunde tagsüber telefonisch oder vor Ort vereinbart werden.

Notfallbehandlungen erfolgen - mit den entsprechenden Wartezeiten - ohne Anmeldung (Walk-In). 

Leitung

Dr. med. dent. & Dr. phil. René Krummenacher, leitender Zahnarzt 

Kontakt

Stadt Zürich
Ambulatorium Kanonengasse
Zahnärztliche Sprechstunde
Kanonengasse 18: Eingang Kasernenwiese
8004 Zürich
Kontaktformular

Öffnungszeiten

Montag-Mittwoch/Freitag

09.00-12.30 und 13.00-15.00 Uhr

Donnerstag geschlossen

Angebot

Befundaufnahme und Kostenvoranschlagserstellung (inkl. Zahntechnikkosten) für die notwendige Folgebehandlung oder eine einfache Zahnsanierung erfolgen unmittelbar nach der ersten Behandlung. Der Kostenvoranschlag wird dem Kostenträger innerhalb einer Woche zugestellt.

Die Empfehlungen für Standards von Zahnbehandlungen im Bereich von Ergänzungsleistungen, Sozialhilfe und Asylwesen der Vereinigung der Kantonsärzte und Kantonsärztinnen der Schweiz (VKZS) werden strikte eingehalten. Die Behandlungen sind demzufolge entsprechend einfach, zweckmässig und wirtschaftlich.  

Primäre, nicht aufschiebbare Massnahmen, Notfall- / Schmerzbehandlung:

Diese sollen die Patient*innen schmerzfrei machen. Dies wird mit einfachen und z.T. provisorischen zahnärztlichen Mitteln erreicht. Notfallbehandlungen werden so gestaltet, dass kein Präjudiz für eine spätere aufwändigere, definitive Lösung geschaffen wird.

Sekundäre Massnahmen: «Sanierung», Weiterbehandlung

(dieses Angebot gilt nicht für Asylwesen/Nothilfe (Art. 12 BV):

Eine einfache und zweckmässige Sanierung besteht

  • in der Entfernung nicht erhaltungswürdiger Zähne und Wurzelreste
  • in der Erhaltung strategisch wichtiger Zähne
  • im Legen von Füllungen (amalgamfrei) und
  • in der längerfristigen Erhaltung der Kaufähigkeit

Publikationen

Weitere Informationen