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Gewässerschutz

Sauberes Wasser ist eine elementare Lebensgrundlage und für die Gesundheit der Bevölkerung unverzichtbar. Deshalb sind die Gewässer vor Beeinträchtigung und Verschmutzung durch menschliche Aktivitäten zu schützen.

Eine der wesentlichen Massnahmen besteht darin, Verunreinigungen im Grundwasser oder in oberirdischen Gewässern durch wassergefährdende Stoffe zu verhindern. Tankanlagen und Benzintankstellen müssen deshalb hohe Auflagen erfüllen, die vom Bund durch das Umweltweltschutzgesetz und das Gewässerschutzgesetz vorgeschrieben werden.

Notfall: Boden- oder Gewässerverschmutzung

Bei Verdacht auf eine Gefährdung oder Verunreinigung von Gewässern durch wassergefährdende Stoffe melden Sie Ihre Beobachtung bitte unverzüglich der Wasserschutzpolizei (WAPO). Der Verursacher ist verpflichtet sofort alle erforderlichen und zumutbaren Massnahmen zu treffen, die zur Vermeidung, Eindämmung oder Behebung des Schadens beitragen.

wochentags 7–17 Uhr

+41 44 411 84 02 (Wasserschutz Kommissariat)

24-Stunden-Notfall

+41 44 411 84 11

Bitte melden Sie

1. Vor- und Nachname, Ihre Telefonnummer (für Rückfragen)
2. Wo ist was wann passiert


Die Wasserschutzpolizei prüft Ihre Meldung und ordnet, je nach Art der Verschmutzung, die erforderlichen Massnahmen an. 

Wussten Sie...

...dass ein Liter Mineralöl eine Million Liter Trinkwasser ungeniessbar machen kann? Auch Kraftstoffe, Lösungsmittel oder Säuren sind Substanzen, die Wasser physikalisch, chemisch oder biologisch nachteilig verändern. Eine Liste aller als wassergefährdend klassifizierter Flüssigkeiten stellt die Arbeitsgruppe Tank Schweiz zur Verfügung. Verwendet werden sie überwiegend in Industrie und Gewerbe, aber auch im privaten Bereich.

Gewässerschutz in der Stadt Zürich

Auf Zürcher Stadtgebiet gibt es rund 12 500 Tankanlagen und 140 Benzintankstellen. Das kantonale Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) setzt sich in der Stadt Zürich dafür ein, dass Gesetze, Verordnungen und Vorschriften zum Schutz der Gewässer vor wassergefährdenden Flüssigkeiten eingehalten werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite Tankanlagen AWEL.

Anlageninhaber und Fachfirmen

Betreibende von Tankanlagen oder Benzintankstellen finden Informationen hinsichtlich ihrer Rechte und Pflichten sowie zum aktuellen Stand der Technik beim kantonalen Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL).

Weitere Informationen